Zollfreigrenze fällt: Das kostet Sie Online-Shopping künftig extra

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Stand: 04.06.2026, 11:00 Uhr

Von: Cornelia Huber

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Die Zollfreigrenze wird ab Juli abgeschafft. Welche Konsequenzen das für Sie beim Einkaufen haben wird und was sich außerdem ändert.

Wer regelmäßig von ausländischen Online-Plattformen bestellt, hat sich an niedrige Preise und unkomplizierte Lieferungen gewöhnt. Ab dem 1. Juli 2026 kommt für viele Käufer eine ungewohnte Zusatzrechnung dazu, denn die EU schafft die bisherige Zollfreigrenze ab. Was zuvor für viele Kleinstbestellungen kostenfrei durch den Zoll kam, unterliegt künftig einer pauschalen Abgabe, egal wie wenig das Paket kostet. Für Millionen von Verbrauchern in Deutschland ändert sich damit das Rechnen vor dem Checkout grundlegend. Was Sie jetzt wissen sollten.

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Was die neue Regelung konkret bedeutet

Pakete aus Nicht-EU-Ländern mit einem Warenwert unter 150 Euro passierten den Zoll bisher komplett ohne zusätzliche Gebühren. Diese Freigrenze fällt zum 1. Juli 2026 ersatzlos weg. Stattdessen wird auf jede Sendung aus Drittstaaten eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro fällig – zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer, die auf den Warenwert berechnet wird. Diese beträgt regulär 19 % der Gesamtkosten, 7 % bei Gütern des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Bücher oder Zeitschriften.

Eine Zollbeamtin läuft durch ein Paketlager

Online-Shopping aus Drittstaaten wird bald teurer. (Symbolbild) © Hendrik Schmidt/dpa/dpa-tmn

Wer also ein T-Shirt für 8 Euro ordert, zahlt künftig nicht nur den Kaufpreis, sondern auch Zoll und Steuer obendrauf. Bei sehr günstigen Produkten kann das die Ersparnis gegenüber einem deutschen Händler schnell auffressen oder sogar umkehren.

Warum die EU diese Änderung eingeführt hat

Der Hintergrund ist wettbewerbspolitisch und soll den Binnenhandel stärken. Europäische Händler haben seit Jahren darauf hingewiesen, dass die Zollfreigrenze Plattformen aus Fernost strukturell bevorzugt: Ein deutsches Unternehmen zahlt auf jeden Verkauf Steuern und Abgaben, während eine Sendung aus China mit 80 Euro Warenwert bislang ohne jede Zusatzbelastung ankam.

Eine Frau nimmt ein Paket an der  Wohnungstür an.

Die Zollfreigrenze fällt. Das müssen Sie wissen. © Ute Grabowsky/photothek/Imago

Die neue Regelung soll dieses Ungleichgewicht korrigieren. Gleichzeitig geraten große Online-Plattformen wie Temu und Shein auch aus anderen Gründen unter Druck, etwa wegen Produktsicherheitsbedenken und fehlender Kennzeichnungspflichten, auf die die Verbraucherzentrale Bayern ausdrücklich hinweist.

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Was Verbraucher jetzt beachten sollten

Wer weiterhin im Nicht-EU-Ausland bestellt, sollte vor dem Kauf die Gesamtkosten durchrechnen – inklusive Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und möglicher Rücksendekosten bei Widerruf. Letztere müssen laut Verbraucherzentrale Bayern vor dem Kauf geprüft werden, da Käufer sie im Widerrufsfall oft selbst tragen.

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