
Rückschlag für Netflix. Die Richter erklärten mehrere Preiserhöhungen aus den Jahren 2017, 2019 und 2021 für unwirksam. Der Grund: Netflix hatte die Preisanpassungen nicht rechtmäßig durchgeführt.
Im konkreten Fall ging es um ein Premium-Abonnement, das ursprünglich für 11,99 Euro abgeschlossen wurde und später auf 17,99 Euro anstieg. Das Gericht stellte klar: Die von Netflix genutzten Pop-up-Fenster mit simplem „Zustimmen“-Button reichen für eine wirksame Vertragsänderung nicht aus. Auch die in den AGB enthaltenen Klauseln zur einseitigen Preiserhöhung wurden als rechtswidrig eingestuft.
Ergebnis: Netflix muss dem Kläger rund 200 Euro an überhöhten Zahlungen seit 2019 zurückerstatten. Diese Entscheidung folgt der Linie des Bundesgerichtshofs, der in seinen Beschlüssen vom Januar und Februar 2025 bereits klarstellte: Ein eingeräumtes Sonderkündigungsrecht macht eine unwirksame Preisanpassungsklausel nicht automatisch wirksam.
Für Millionen Netflix-Nutzer in Deutschland könnte dieses Urteil relevant sein. Wer sein Abo zu einem niedrigeren Preis abgeschlossen hat und keiner Preiserhöhung wirksam zugestimmt hat, kann theoretisch zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern. Allerdings gilt es, die gesetzliche Verjährungsfrist zu beachten.
Die Verbraucherzentralen begrüßen das Urteil als wichtigen Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte im digitalen Bereich. Es unterstreiche den Grundsatz, dass auch bei Online-Diensten Vertragsänderungen transparent erfolgen müssen und einer aktiven, eindeutigen Zustimmung der Kunden bedürfen.
Betroffene Kunden sollten ihre Abo-Historie prüfen und die Differenz zwischen ursprünglichem und aktuellem Preis ermitteln. Eine Rückforderung ist möglich, wobei Netflix nicht automatisch einer Erstattung zustimmen muss. Im Zweifel könnte der Rechtsweg erforderlich sein – mit entsprechendem Prozessrisiko. Da hätte ich fast gedacht, dass die Verbraucherzentrale selbst mit reingrätscht…
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7 months ago
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