
Im vergangenen Jahr mussten terroristische Online-Inhalte fast doppelt so häufig von den Plattformen entfernt werden wie noch 2023. Der heute veröffentlichte Transparenzbericht der Bundesnetzagentur zeigt, dass das Bundeskriminalamt 2024 in 482 Fällen die Löschung anordnete – ein massiver Anstieg gegenüber den 249 Fällen im Vorjahr. Da bin ich ehrlich: Ich hätte mit höheren Zahlen gerechnet.
Interessant ist auch die zunehmende internationale Zusammenarbeit: Deutsche Hostingdiensteanbieter erhielten elf Entfernungsanordnungen von ausländischen Behörden, neun mehr als 2023. Diese Entwicklung zeigt, dass immer mehr europäische Behörden die TCO-Verordnung (Terrorist-Content-Online) aktiv umsetzen und verstärkt nach problematischen Inhalten suchen.
Die betroffenen Unternehmen nehmen ihre Pflichten offenbar ernst. In keinem einzigen Fall musste die Bundesnetzagentur 2024 ein Bußgeldverfahren einleiten. Die Plattformen reagierten stets fristgerecht auf die Anordnungen. Durch die eigenständig ergriffenen Maßnahmen der Hostingdienste wurden im vergangenen Jahr 16.771 terroristische Inhalte von deutschen Plattformen entfernt.
Der Schutz der Nutzerrechte habe man aber dabei im Blick: Von den 141 eingegangenen Beschwerden gegen Löschungen führten 20 zur Wiederherstellung der Inhalte. Die TCO-Verordnung zeigt sich damit als wirksames Instrument im Kampf gegen terroristische Online-Inhalte, ohne die Meinungsfreiheit unverhältnismäßig einzuschränken. Sie ist Teil der EU-weiten Strategie, Hostingdienste vor Missbrauch für terroristische Zwecke zu schützen und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf gelangt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir eine kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.

9 months ago
10


