Stromanbieter: Ab 6. Juni 2025 könnt ihr innerhalb von 24 Stunden wechseln

7 months ago 7

Ab dem 6. Juni 2025 gibt es eine Gesetzesänderung, die den Wechsel des Stromanbieters neu regelt. Das Ganze hat für euch sowohl Vor- als auch Nachteile. Zunächst zu den positiven Aspekten: Der Stromversorgerwechsel muss nun werktags innerhalb von 24 Stunden durch die Anbieter abgewickelt werden. An den gültigen Kündigungsfristen ändert das jedoch nichts.

Für den schnellen Anbieter des Stromversorgers müsst ihr obendrein die MaLo-ID kennen. Diese prangt jeweils auf euer Stromabrechnung. Sie ermöglicht es Stromanbietern, Abnahmestelle und Zählernummer eindeutig zuordnen. Ziel des Gesetzes ist es im Übrigen, den Wettbewerb zu stärken, indem Wechselprozesse beschleunigt werden. Man überführt hier neue EU-Richtlinien in die deutsche Gesetzgebung.

Wichtig ist eben, dass das aber nichts an den Kündigungsfristen ändern. Es geht nur darum, dass der technische Prozess der Umstellung auf einen neuen Anbieter nicht mehr als 24 Stunden dauern darf. Im Durchschnitt beträgt die aktuelle Dauer in der EU noch ca. 8 Tage.

Um nochmal auf die MaLo-ID zu kommen: Diese solltet ihr immer gut im Auge beachten, denn sie ermöglicht es eurem neuen Stromanbieter beim alten Versorger in eurem Namen zu kündigen. Das erlaubt zwar den beschleunigten Wechselprozess, doch erhält ein Unbefugter die MaLo-ID, kann er damit eben Schindluder treiben und euch z. B. einen Vertrag unterschieben.

Neu ist ab 6. Juni 2025 auch, dass ihr euren Stromanbieter nicht mehr rückwirkend wechseln könnt. Das ging bisher bis zu sechs Wochen nach etwa dem Einzug in eine neue Wohnung. Diese Option entfällt jedoch, sodass ihr nur noch zu einem zukünftigen Termin eine An- oder Abmeldung vornehmen könnt. Deswegen solltet ihr darauf achten, Ein- und auch Auszüge rechtzeitig zu melden und direkt am Tag des Ein- bzw. Auszugs auch den Zählerstand zu übermitteln. Hier solltet ihr die Zählerstände auch im Idealfall per Foto dokumentieren und in eurem Übergabeprotokoll der Wohnungen festhalten.

Ansonsten kann das Szenario entstehen, dass ihr z. B. für euren Nachmieter zunächst noch den Strom blechen müsst – das wollt ihr sicherlich vermeiden. Wichtig: Die Änderungen ab 6. Juni 2025 betreffen ausdrücklich nur den Wechsel des Stromanbieters. Eine ähnliche Regelung zum Wechsel des Gasanbieters soll frühestens zum Oktober 2026 vorgenommen werden.

Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf ge­lan­gt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir ei­ne kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.

Read Entire Article