
Die Bundesregierung hat heute ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland auf den Weg gebracht. Im Zentrum des Gesetzentwurfs stehen weitreichende steuerliche Entlastungen für Unternehmen, die ab Mitte 2025 greifen sollen. Mit dabei ist die Einführung einer degressiven Abschreibung von 30 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter. Diese Regelung soll für Investitionen gelten, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 getätigt werden.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sieht in dem Paket einen wichtigen Schritt zur Stärkung der deutschen Wirtschaft. Ein zentraler Baustein ist die schrittweise Absenkung der Körperschaftsteuer. Ab 2028 soll der Steuersatz jährlich um einen Prozentpunkt reduziert werden, bis er 2032 bei 10 Prozent liegt. Damit würde die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen von derzeit etwa 30 Prozent auf rund 25 Prozent sinken.
Besondere Aufmerksamkeit widmet das Gesetz der Förderung der E-Mobilität. Für Elektrofahrzeuge, die zwischen Juli 2025 und Ende 2027 angeschafft werden, wird eine degressive Abschreibung von 75 Prozent eingeführt. Gleichzeitig steigt die Bemessungsgrundlage beim Bruttolistenpreis von 70.000 Euro auf 100.000 Euro. Der Abschreibungszeitraum bleibt bei sechs Jahren. Für Unternehmen wohlgemerkt…
Auch die Forschungsförderung wird ausgebaut. Die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage steigt von 10 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro. Zur Vereinfachung des Verfahrens werden Gemein- und Betriebskosten künftig mit einem pauschalen Abschlag von 20 Prozent berücksichtigt. Diese Regelung gilt für den Zeitraum von 2026 bis 2030.
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7 months ago
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