Die Deutsche Umwelthilfe ist gegen Samsung vorgegangen. Da hatte man sich dran gestört, dass in der EPREL (Europäische Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung) zu lesen war, dass die Modelle SM-S931B/DS und SM-A266B/DS (S25 und A26 5G) einen wechselbaren Akku hätten. Klingt super, stimmt aber leider nicht ganz. In Wirklichkeit braucht man nämlich Spezialwerkzeug und muss ein paar Arbeitsschritte durchführen. Das ist definitiv kein Spaziergang, aber mit etwas Geschick und Werkzeug machbar.
Die neuen EU-Vorschriften sind allerdings recht eindeutig: Wenn für den Akkutausch Spezialwerkzeug erforderlich ist, das nicht mitgeliefert wird, dürfe man nicht behaupten, der Akku sei vom Nutzer austauschbar. Samsung hat den Fehler mittlerweile eingeräumt und laut DUH versprochen, solche (Werbe-)aussagen künftig zu unterlassen.
Seit Juni 2025 gelten neue Ökodesign- und Kennzeichnungspflichten für Smartphones, schnurlose Telefone und Tablets. Die DUH fordert jetzt verstärkte Kontrollen durch die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Bisher sind Smartphones und Tablets die einzigen Geräte, bei denen Hersteller Angaben zur Reparierbarkeit auf dem Energielabel machen müssen.
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2 months ago
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