Sky Deutschland mit rechtlicher Niederlage: Kündigungsbutton auch laut OLG München zu versteckt

9 months ago 9

Sky Deutschland zofft sich aktuell rechtlich mit der Verbraucherzentrale NRW. Letztere hatte den Pay-TV-Anbieter vor Gericht gezogen. Der Vorwurf: Sky halte sich nicht an geltendes Recht, weil der gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsbutton beim Unternehmen nicht adäquat umgesetzt sei. Der Pay-TV-Anbieter zeigte keine Einsicht und nun muss ein Gericht die Lage klären. Nachdem Sky bereits vor dem Landgericht München unterlegen war, bestätigt jetzt auch das OLG München dessen Urteil. Demnach habe Sky seinen Kündigungsbutton zu sehr versteckt.

In der Vergangenheit waren da schon viele Unternehmen negativ aufgefallen. Sie hatten den seit Juli 2022 vorgeschriebenen Kündigungsbutton zwar auf ihren Websites eingebunden, aber nahezu unauffindbar gemacht. Der Button muss laut geltender Rechtslage aber einfach zu erreichen sein. Das Oberlandesgericht München hat jetzt in weiten Teilen (21.03.2025, Az.6 U 4336/23 e) entschieden, dass auch Sky dem nicht gerecht werde.

Der Kündigungsbutton auf der Internetseite von Sky war hinter einer Schaltfläche versteckt, die am unteren Bildrand mit der Aufschrift „Weitere Links einblenden“ beschriftet war. Da musste man also erst einmal irgendwie darauf kommen, dass der Kündigungsbutton sich dahinter überhaupt verbirgt. Nach Klick auf die Schaltfläche ploppten dann sage und schreibe 58 (!) Links zu Bereichen wie „Angebote & Pakete“, „Top Unterhaltung“, „Live Sport“ usw. auf.

Wo findet ihr dann endlich den Kündigungsbutton? Klar, ganz am Ende unterhalb der 58 Links – und zwar in kleinerer, grauer Schrift. Diese Gestaltung widerspricht nach Auffassung der Verbraucherschützer ganz klar den gesetzlichen Vorgaben. Offen ist, ob Sky Deutschland jetzt das Urteil hinnehmen wird oder abermals sein Glück in der nächsthöheren Instanz versucht.

Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, dass es ein Trauerspiel mit dem Kündigungsbutton sei. Man erkenne, dass zu viele Unternehmen die Rechtslage nassforsch so lange ignorieren, bis sie abgemahnt oder verklagt werden. Dabei erinnern die Verbraucherschützer daran, dass ab Juni 2026 auch ein Widerrufsbutton zur Pflicht wird. Auch er soll leicht erreichbar sein und den einfachen Widerruf von online abgeschlossenen Verträgen erlauben.

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