
Die Organspende in Deutschland soll einen neuen Weg einschlagen. Nach einem gescheiterten Versuch im letzten Jahr wagen mehrere Bundesländer jetzt einen erneuten Vorstoß zur Einführung der Widerspruchslösung. Der Bundesrat will am heutigen Freitag den Gesetzentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes wieder in den Bundestag einbringen. 2023 warteten 8.385 Menschen auf ein Spenderorgan, während nur 2.877 Organe von 965 Spendern zur Verfügung standen. Das im März 2024 gestartete Organspende-Register hat bisher keine spürbare Verbesserung gebracht.
Der Kern der geplanten Änderung ist simpel: Künftig gilt jeder Mensch automatisch als potenzieller Organspender, sofern nicht aktiv widersprochen wurde. Die Entscheidungsfreiheit bleibt dabei vollständig erhalten. Ein Widerspruch kann im Organspende-Register, per Organspendeausweis oder in der Patientenverfügung festgehalten werden, ganz ohne Begründung.
Bei fehlender schriftlicher Dokumentation kommen die Angehörigen ins Spiel. Sie werden befragt, ob die verstorbene Person sich jemals gegen eine Organspende ausgesprochen hat. Für Minderjährige treffen die Eltern die Entscheidung, müssen dabei aber den mutmaßlichen Willen des Kindes berücksichtigen. Menschen, die die Tragweite einer Organspende nicht erfassen können, sind von der Regelung ausgenommen.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll die Bevölkerung mit Infomaterial und Kampagnen unterstützen, damit jeder eine fundierte Entscheidung treffen kann. Da der ursprüngliche Gesetzentwurf vom 5. Juli 2024 mit dem Ende der Legislaturperiode verfallen ist, braucht es jetzt einen neuen Beschluss des Bundesrats, damit sich der aktuelle Bundestag damit befassen kann.
Übrigens: Über das Thema berichten wir schon lange, das ist ja schon seit 2019 in Gange. Der Großteil unserer Leser war Anfang 2024 für die Widerspruchslösung, mehr als es noch 2019 waren.
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3 months ago
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