Neue Trusted Flagger für On­line-Platt­for­men in Deutsch­land zugelassen

7 months ago 8

Für die einen sind sie hilfreiche Apparate im Internet, für andere sind sie Denunzianten aus dem Ministerium für Wahrheit: die Trusted Flagger. Grundsätzlich handelt es sich bei diesen um Organisationen, die von der Bundesnetzagentur als vertrauenswürdige Hinweisgeber gemäß dem Digital Services Act (DSA) zugelassen sind. Plattformen – beispielsweise Facebook oder X – sind verpflichtet, auf Meldungen von Trusted Flaggern sofort zu reagieren. Illegale Inhalte, Hass und Fake News sollen so sehr schnell und ohne bürokratische Hürde entfernt werden. Nach den Zulassungen im Oktober hat die Bundesnetzagentur, bzw. der Digital Services Coordinator (DSC), nun weitere Trusted Flagger ernannt:

Folgende Organisationen haben einen Zulassungsantrag gestellt und erfüllen die Kriterien für die Zulassung:

Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) mit Schwerpunkt gewerblicher Rechtsschutz und unlauterer Wettbewerb, insbesondere auf Online-Marktplätzen;
HateAid gGmbH mit Schwerpunkt digitale Gewalt, Betrug und Täuschung insbesondere auf Social-Media-Plattformen
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) mit Fokus auf Online-Marktplätzen und Social-Media-Plattformen zu den Themen Verbraucherrechte, Produktsicherheit, Onlinehandel, Betrug.

Der DSC in der Bundesnetzagentur beurteilt nicht die Rechtswidrigkeit von Inhalten. Weder der DSC noch die Trusted Flagger entfernen Inhalte oder ordnen die Entfernung an. Die Entscheidung über den Umgang mit gemeldeten Inhalten treffen die Anbieter von Online-Plattformen und -Diensten auf Grundlage des jeweils anwendbaren nationalen Rechts. Die zugelassenen Trusted Flagger sind übrigens verpflichtet, einmal im Jahr einen Tätigkeitsbericht zu veröffentlichen.

Dieser enthält Informationen über die gemeldeten Inhalte, die betroffenen Plattformen und die von diesen durchgeführten Maßnahmen. Der Bericht erläutert zudem die Verfahren, mit denen die Unabhängigkeit des Trusted Flaggers sichergestellt ist. Der Status eines Trusted Flaggers kann entzogen werden, wenn die Zertifizierungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen.

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