Millionenstrafe für Sennheiser: Bundeskartellamt deckt vertikale Preisbindung auf

8 months ago 8

Der Hersteller Sennheiser und der Besitzer der Konsumentensparte Sonova müssen eine Geldstrafe von knapp sechs Millionen Euro zahlen. Der Grund dafür: Seit mindestens 2015 hat Sennheiser systematisch die Endkundenpreise der Premium-Kopfhörer manipuliert, so das Bundeskartellamt.

Mit spezieller Software und Internet-Preisvergleichen überwachten Mitarbeiter akribisch die Verkaufspreise im Handel. Wichen diese zu stark von der unverbindlichen Preisempfehlung nach unten ab, griffen die Mitarbeiter ein. Die Händler wurden dann zur Preiserhöhung gedrängt – ein klarer Verstoß gegen das Kartellrecht.

Die Geschichte wird noch kurioser: Die Mitarbeiter erhielten sogar Kartellrechtsschulungen. Statt das Gelernte zur Vermeidung von Verstößen zu nutzen, nutzten sie das anscheinend, um ihre Preisabsprachen zu verschleiern. Nach der Übernahme des Consumer-Bereichs durch Sonova im März 2022 liefen diese Praktiken bis September 2022 weiter, wenn auch in geringerem Umfang.

Kartellamtspräsident Andreas Mundt macht deutlich: Nicht nur horizontale Absprachen zwischen Herstellern sind problematisch. Auch vertikale Preisbindungen zwischen Herstellern und Händlern schaden den Verbrauchern erheblich. Immerhin: Beide Unternehmen haben mit den Behörden kooperiert, was sich strafmildernd auswirkte. Die beteiligten Händler gehen straffrei aus.

Hintergrund: Eine vertikale Preisbindung (auch Preisbindung zweiter Hand genannt) liegt vor, wenn ein Hersteller seine Händler verpflichtet, Produkte nur zu einem von ihm festgelegten Preis zu verkaufen. Dies ist in der EU und Deutschland grundsätzlich kartellrechtlich verboten, da es den freien Preiswettbewerb einschränkt und zu höheren Verbraucherpreisen führt.

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