Stand: 04.08.2026, 18:00 Uhr
Von: Uli Weißgerber
Meta verwendet Nutzerdaten aus Facebook, Instagram und WhatsApp für KI-Training – ohne aktive Zustimmung. Wie man sich gegen die Datenauswertung wehren kann.
München – Seit Mai 2025 nutzt Meta öffentlich zugängliche Informationen aus Facebook, Instagram und WhatsApp für das Training seiner künstlichen Intelligenz. Das Brisante: Statt um Erlaubnis zu fragen, setzt der Konzern auf ein Opt-out-Verfahren. Wer nicht aktiv widerspricht, stimmt automatisch zu. Ein Vorgehen, das nicht nur Datenschützer auf die Barrikaden bringt.
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Was genau landet im KI-Trainingsprogramm? Die Liste ist umfangreich: Namen, Profilbilder, Benutzernamen sowie sämtliche öffentlich gepostete Inhalte – von Gruppenbeiträgen über Kommentare bis hin zu Storys, Reels und Bildern auf dem eigenen Profil.

Meta betont zwar, dass private Chats verschlüsselt bleiben und nicht ausgewertet werden. Sobald jedoch der hauseigene Chatbot Meta-AI ins Spiel kommt, gilt der Nachrichtenverlauf als öffentlich zugänglich.
„Meta nutzt eine rechtliche Grauzone und beruft sich auf ein angeblich ‚berechtigtes Interesse‘ an den Nutzerdaten“, erklärt ein Sprecher der Verbraucherzentrale NRW, die den Konzern bereits abgemahnt hat. Statt die ausdrückliche Einwilligung einzuholen, müssen Nutzer selbst aktiv werden – ein Vorgehen, das die Datenschutzorganisation Noyb („None of your Business“) scharf kritisiert und mit rechtlichen Schritten bekämpft.
So wehrt man sich gegen die Datennutzung
Der Widerspruch ist möglich, aber bewusst kompliziert gestaltet. Für Instagram führt entweder ein direkter Link zum Widerspruchsformular oder der Weg über die App-Einstellungen: Unter „Privacy Center“ findet sich ein hervorgehobenes Wort „Widersprechen“, das zum Formular führt.
Bei Facebook funktioniert der Widerspruch ähnlich – entweder über einen direkten Link oder über den Pfad „Einstellungen und Privatsphäre“ → „Einstellungen“ → „Datenschutzrichtlinie“, wo nach dem „Widerspruchsrecht“ gesucht werden muss.
WhatsApp stellt einen Sonderfall dar: Hier ist kein expliziter Widerspruch möglich, da die Chats verschlüsselt sind. Allerdings wertet Meta Unterhaltungen mit dem Chatbot Meta-AI aus. Wer das verhindern will, muss den Bot blockieren oder komplett meiden.
Metas KI-Strategie: Aufholjagd mit Nutzerkosten
Hinter der Datenoffensive steckt Metas verzweifelter Versuch, im KI-Wettrennen nicht abgehängt zu werden. Der Konzern steht unter massivem Druck, mit Konkurrenten wie OpenAI (ChatGPT) und Google (Gemini) gleichzuziehen.
Die Strategie ist zweigeteilt: Einerseits soll Meta-AI Nutzer länger auf den eigenen Plattformen halten, andererseits verspricht die KI-gestützte Auswertung noch präzisere Werbung – das Kerngeschäft des Konzerns.
„Meta versucht, seine Marktposition zu nutzen, um einen Wettbewerbsvorteil im KI-Bereich zu erlangen – auf Kosten der Privatsphäre seiner Nutzer“, kritisiert ein Sprecher von Noyb laut Heise. Die Organisation hat eine Unterlassungserklärung an Metas Europasitz in Irland geschickt und rechnet sich dank der neuen EU-Verbandsklagen-Richtlinie gute Erfolgschancen aus.
EU-Sonderweg beim Datenschutz
Dass Meta überhaupt um Widerspruchsmöglichkeiten bemüht ist, verdanken Nutzer der EU-Gesetzgebung. Nach der ersten Ankündigung im vergangenen Sommer hatten EU-Datenschützer und Verbraucherschützer Beschwerde eingelegt. Hauptkritikpunkt: Metas Ansatz, die Nutzer widersprechen zu lassen, statt explizit um Erlaubnis zu bitten.
Nach einer Anhörung des Europäischen Datenschutzausschusses blieb Meta bei seiner Position, dass ein Opt-out-Verfahren ausreiche. Ein riskantes Spiel, denn ein EuGH-Urteil zu personalisierter Werbung könnte auch auf diesen Fall anwendbar sein. Die Verbraucherzentrale NRW hat bereits eine einstweilige Verfügung vor dem Oberlandesgericht Köln beantragt.
Wenn die Frist verstreicht
Besonders problematisch: Wer erst nach dem Stichtag widerspricht, kann seine bereits veröffentlichten Daten nicht mehr aus dem Trainingsmaterial entfernen lassen. Die Datenschützer von Noyb („None of your Business“) kritisieren zudem das versteckte Widerspruchsverfahren, bei dem sich Nutzer durch mehrere Seiten und einen versteckten Textlink klicken müssen.
Für Minderjährige gilt eine Ausnahme – ihre Daten sollen laut Meta nicht für das KI-Training verwendet werden. Dennoch empfehlen Experten auch ihnen, vorsorglich zu widersprechen.
Der Fall Meta zeigt exemplarisch, wie Tech-Konzerne im KI-Wettlauf die Grenzen des Datenschutzes austesten. Die kommenden Monate werden entscheidend sein: Sollten die rechtlichen Schritte der Datenschützer Erfolg haben, könnte dies weitreichende Konsequenzen für die gesamte Branche haben. Eine Grundsatzentscheidung könnte klären, ob Nutzerinhalte ohne explizite Zustimmung für KI-Training verwendet werden dürfen.
Gleichzeitig steht Meta vor einem Dilemma: Ohne massive Datenmengen kann der Konzern im KI-Wettrennen nicht bestehen, mit aggressiven Datensammlungspraktiken riskiert er jedoch Vertrauen und rechtliche Konsequenzen. Die Balance zwischen Innovation und Datenschutz wird die digitale Landschaft der kommenden Jahre prägen – und Nutzer sollten ihre Rechte kennen und aktiv wahrnehmen.
Business Punk Check
Metas Datenhunger zeigt die Verzweiflung im KI-Wettlauf: Wer keine eigenen Daten hat, kann nicht mithalten. Die rechtliche Gratwanderung könnte sich jedoch als teurer Fehler erweisen. Während OpenAI und Google ihre Modelle mit öffentlich verfügbaren Daten trainieren, greift Meta nach den Inhalten seiner eigenen Nutzer – ohne explizite Zustimmung.
Der Konzern riskiert nicht nur Vertrauen, sondern auch empfindliche Strafen nach der DSGVO. Die wahre Innovation liegt nicht im Datensammeln, sondern in der effizienten Nutzung vorhandener Daten. Unternehmen sollten aus Metas Fehler lernen: Transparenz und Nutzereinwilligung sind kein Hindernis für Innovation, sondern deren Grundlage.



