
Wer ab dem 15. Januar 2026 mit Airlines der Lufthansa Group unterwegs ist, muss sich auf geänderte Vorgaben für Powerbanks einstellen. Das Nutzen oder Laden der Zusatzakkus an Bord ist ab diesem Stichtag untersagt. Pro Fluggast sind maximal zwei Geräte erlaubt, die zwingend ins Handgepäck gehören.
Bezüglich der Unterbringung gibt es klare Ansagen, denn die Energiespender müssen in der Sitztasche des Vordersitzes, am Körper oder im Handgepäck unter dem Sitz verstaut werden. Der Transport im aufgegebenen Gepäck oder in den Fächern über den Sitzen ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet, was ebenso für E-Zigaretten gilt.
Bei Kapazitäten zwischen 100 Wh und 160 Wh ist vorab eine Genehmigung der Fluggesellschaft einzuholen, wobei zugelassene medizinische Geräte von dieser Regelung ausgenommen sind. Die Lufthansa setzt mit diesen Maßnahmen aktuelle Empfehlungen von Luftfahrtorganisationen wie EASA und FAA um.
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