Länder planen harten Kurs gegen Plattformen

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Die medienpolitischen Aktivitäten der Bundesländer werden in diesem Jahr vor allem von zwei Themen bestimmt: dem Entwurf des zweiten Teils des Digitale-Medien-Staatsvertrags und der Umsetzung des Reformstaatsvertrags durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten. Die Umfrage unter allen Staatskanzleien der Länder ergibt, dass mit großer Sorge der wachsende Einfluss von Plattformen und Intermediäre auf die Meinungsbildung gesehen wird und dringend regulatorische Maßnahmen erforderlich sind, um die Medienfreiheit in Deutschland zu sichern.

Dazu zählen unter anderem Vorschläge für eine Änderung von Werberichtlinien, eine Verschärfung des Leistungsschutzrechts, Abgaben von Digitalplattformen für die Presseförderung, schärfere Transparenzvorschriften für KI-Anbieter und die mögliche Zusammenlegung der Landesmedienanstalten.

Die Länder haben einen Themenkatalog mit annähernd 30 Positionen entwickelt, der die Basis der medienpolitischen Diskussionen bilden wird. Für Nathanael Liminski, Chef der Staatskanzlei und Medienminister in NRW, sind Plattformen keine neutralen Infrastrukturen. Sie nähmen gezielt Einfluss auf kommunikative Prozesse. „Mit klaren Spielregeln müssen wir daher sicherstellen, dass auf den Plattformen, die heute maßgeblich die Kommunikation in unserer Gesellschaft prägen, fairer Austausch überhaupt möglich ist und möglich bleibt“, sagt er. Die verfassungsmäßige Ordnung müsse, so Carsten Brosda, Kultur- und Mediensenator in Hamburg, für alle Inhalte gelten.

Künstliche Intelligenz spielt eine immer größere Rolle

Deshalb fordert er von einer künftigen gesetzlichen Regelung, „dass jeder Anbieter eigener Inhalte für diese rechtlich wirksam haftet“. Mit dem Digitale-Medien-Staatsvertrag müssten zudem die rechtlichen Rahmenbedingungen an die Herausforderungen der digitalen und KI-geprägten Medienwelt angepasst werden, sagt der SPD-Politiker, der auch eine Zusammenlegung der Medienanstalten zu einer Aufsichtsbehörde fordert.

KI stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen der Medienwelt vor Herausforderungen.KI stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen der Medienwelt vor Herausforderungen.AP

Mit dem Digitale-Medien-Staatsvertrag nähmen sich die Länder grundsätzliche Fragen der Medienordnung vor, um die kommunikativen Grundlagen unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft abzusichern, sagt Heike Raab, Staatssekretärin in Rheinland-Pfalz und Koordinatorin der Rundfunkkommission. Mit dem geplanten Staatsvertrag stellten die Länder die gesamte europäische, bundes- und landesrechtliche Medienordnung auf den Prüfstand.

Künstliche Intelligenz spiele bei der Erstellung und Nutzung von Medieninhalten eine immer größere Rolle, sagt Florian Herrmann, der Leiter der bayerischen Staatskanzlei und Medienminister. Sie bestimmten zunehmend den Wettbewerb zwischen klassischen Inhalteanbietern und internationalen Techunternehmen und vergrößerten die bestehende Schieflage. Deshalb sei es wichtig, dass die Länder ihre Überlegungen zu einem Digitale-Medien-Staatsvertrag mit Hochdruck vorantrieben. Urheber- und Leistungsschutzrechte müssten an den KI-Kontext angepasst werden, zugleich müsse Raum für den technologischen Fortschritt bleiben.

Wir brauchen einen besseren Schutz vor Manipulation

Die Dynamik des digitalen Wandels zeige sich in der Medienwelt besonders deutlich, betont Dirk Schrödter, Staatskanzleichef in Schleswig-Holstein. Deshalb müsse der Digitale-Medien-Staatsvertrag ein großes Paket zur Sicherung der kommunikativen Grundlagen unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft enthalten. Schrödter mahnt die Bundesregierung, „schnellstmöglich“ einen Gesetzentwurf für eine Digitalabgabe großer Plattformen vorzulegen, um mit der Abgabe die regionale und lokale Medienvielfalt zu stärken. Mehr als 50 Prozent der Werbebudgets landeten inzwischen bei den großen Plattformen. Sie erzielen diese Einnahmen auch deshalb, weil sie Inhalte anbieten, die von regionalen und lokalen Medienhäusern stammen, ohne die Urheber dafür angemessen zu vergüten, sagt Schrödter.

Für Stefan Gruner, Chef der Thüringer Staatskanzlei, ist es wichtig, dass durch den Digitale-Medien-Staatsvertrag die Werberichtlinien geändert werden, um die Finanzierung privater Medienangebote zu erleichtern. Zudem müsse das noch immer fernsehzentrierte Medienkonzentrationsrecht eine medien- und plattformübergreifende Sicht erhalten, um Meinungsmacht besser erfassen und begrenzen zu können. Digitale Kommunikationsräume sollten durch das Bekämpfen rechtswidriger Inhalte und ein besseres Auffinden verlässlicher Medieninhalte vor Manipulation geschützt werden.

Andreas Handschuh, Staatskanzleichef in Sachsen, ergänzt, dass die Rundfunkkommission an Bund und EU appelliert habe, die urheberrechtlichen Rahmenbedingen anzupassen, um journalistische Angebote, Meinungs- sowie Medienvielfalt zu sichern und gleiche Bedingungen für alle Akteure zu schaffen. Für eine Deregulierung klassischer Medien spricht sich in diesem Zusammenhang Rudi Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik in Baden-Württemberg, aus. So seien zum Beispiel gesetzliche Änderungen erforderlich, damit Inhalteanbieter auch adäquat vergütet würden, wenn ihre Inhalte durch KI-Anbieter genutzt werden. Auch Thomas Ehmke, Staatsrat für Medien aus Bremen, drängt bei der KI-Nutzung „so schnell wie möglich“ auf einen klaren Regulierungsrahmen, der nicht nur das zulässige Angebot regele, sondern auch wirtschaftlich einen gerechten Ausgleich schaffe.

Der Reformstaatsvertrag kann nur ein erster Schritt sein

Bei den Antworten auf die Frage nach den wichtigsten medienpolitischen Themen für 2026 dominiert zwar die Dringlichkeit, die Meinungsmacht globaler Plattformen einzuhegen, zugleich aber erwarten alle Länder, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio rasch die Anforderungen des Reformstaatsvertrags erfüllen. Nach Einschätzung von Rainer Robra, Chef der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt, sind jetzt die Intendanten gefordert, „die vereinbarten Reformen in ihren Häusern zügig umzusetzen, Effizienzen zu heben, Kooperationen auszubauen und Kosten zu senken. Sie müssen zeigen, dass sie den Reformauftrag ernst nehmen, statt weitere Gutachten zu beauftragen, um die Regelungsanordnungen zu relativieren.“

Alle Länder erwarten, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio rasch die Anforderungen des Reformstaatsvertrags erfüllen.Alle Länder erwarten, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio rasch die Anforderungen des Reformstaatsvertrags erfüllen.dpa

Wenn nach den jüngsten Berechnungen der Beitragskommission KEF für die Jahre 2025 und 2026 kein Bedarf für eine Beitragserhöhung bestehe, zeige das, dass „ein leistungsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk“ auch mit „maßvolleren finanziellen Mitteln möglich ist“. Die Leitlinien für das künftige Beitragsverfahren werde das Bundesverfassungsgericht setzen, dessen Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF gegen die ausgeblieben Beitragserhöhung in diesem Jahr erwartet wird.

Andreas Handschuh erwartet, dass die Umsetzung des Reformstaatsvertrags schon vor 2029 zu einer deutlichen Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks führt. Dennoch könne der Reformstaatsvertrag nur ein erster Schritt sein: Nach wie vor seien das Nebeneinander von ARD und ZDF, die Beibehaltung von Kleinstanstalten innerhalb der ARD und parallele Verwaltungsstrukturen große Kostentreiber.

Die Koordinatorin der Rundfunkkommission, Heike Raab, sieht die Länder durch die neue Beitragsempfehlung der KEF in ihrer Entscheidung bestätigt, den Beitrag erst später zu erhöhen. Ihr bereiten jedoch die jüngsten „Sprünge, Sonderrücklagen und andere Entwicklungen“ bei den Pro­gnosen der KEF „große Sorge“. Unabhängig vom Ausgang des Karlsruher Verfahrens sei es jetzt der richtige Zeitpunkt, festgefahrene Positionen zu überprüfen und den Dialog auf Sachebene wieder aufzunehmen, sagt sie.

Da der Finanzierungsstaatsvertrag wegen der Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF nicht von allen Landtagen ratifiziert worden ist, plädiert auch Carsten Brosda „dringend“ für eine Verständigung, wie das Beitragsverfahren künftig ausgestaltet sein soll, um den Streit um die Finanzierung nicht erneut vor dem Bundesverfassungsgericht auszutragen. „Gerichtsverfahren können kein Ersatz für kluge Medienpolitik sein“, so sein Fazit. Florian Herrmann sieht für eine „Verständigung“ jedoch gegenwärtig keinen Spielraum, da die mit dem Reformstaatsvertrag auf den Weg gebrachten Strukturreformen zunächst wirken müssten, bevor über ein neues Finanzierungsverfahren entschieden werde, sagt er. Dabei wolle Bayern ebenso bleiben wie bei dem Ziel, den Rundfunkbeitrag „stabil“ zu halten.

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