Kabinett berät Polizei- und Reformpaket

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Das Kabinett will neue Befugnisse für die Polizei und eine Reform der Krankenhausreform beschließen. Zur Abstimmung stehen offenbar auch Sozialabgaben für Gutverdiener.

8. Oktober 2025, 2:20 Uhr Quelle: DIE ZEIT, dpa, AFP,

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 Bundeskanzler Friedrich Merz (Mitte), Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (links) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (rechts) nach einer Klausurtagung des Bundeskabinetts Anfang Oktober
Bundeskanzler Friedrich Merz (Mitte), Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (links) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (rechts) nach einer Klausurtagung des Bundeskabinetts Anfang Oktober

Das Bundeskabinett befasst sich an diesem Mittwoch mit der Reform des Bundespolizeigesetzes. Die Bundespolizei soll damit deutlich mehr Befugnisse bekommen. Mit der Reform sollen laut Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) auch die rechtlichen Grundlagen für die Drohnenabwehr durch die Beamten geregelt werden. 

Die Drohnenabwehr ist allerdings nur ein Teil einer größeren Modernisierung des mittlerweile 30 Jahre alten Gesetzes. Die Polizei soll künftig auch Telefone abhören sowie Standortdaten erheben dürfen, etwa um die Einreise von Extremisten zu verhindern oder Schleuserrouten aufzudecken. Außerdem soll die Bundespolizei "stichprobenartige und anlasslose Kontrollen" in Waffen- und Messerverbotszonen auf Bahnhöfen oder in Zügen durchführen dürfen. Weitere Änderungen soll es bei Flugdaten und Aufenthaltsverboten geben.

Entscheiden will das Kabinett auch über den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) für die Krankenhausreform. Diese war noch von der Ampelkoalition umgesetzt worden. Warkens Nachbesserungen sollen die Umsetzung erleichtern.

Mehr Zeit für Umsetzung der Krankenhausreform

Die Reform soll nun erst 2030 voll wirksam werden. Zudem soll es gerade für kleinere Kliniken Ausnahmen bei den strengen Qualitäts- und Personalvorgaben geben. Der Bund soll zudem den Anteil der gesetzlichen Krankenkassen für einen Transformationsfonds zum Umbau der Krankenhauslandschaft übernehmen.

Wie die Bild-Zeitung berichtet, sollen die Ministerinnen und Minister in ihrer Kabinettssitzung auch eine Verordnung von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) zur Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen beschließen. Menschen mit höherem Einkommen sollen damit ab kommendem Jahr deutlich höhere Beiträge in die Sozialversicherungen einzahlen müssen.

Höhere Sozialabgaben für Besserverdienende

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung soll dem Verordnungsentwurf zufolge um 400 Euro auf 8.450 Euro pro Monat steigen. In der gesetzlichen Krankenversicherung soll die Grenze um 300 Euro angehoben werden, auf künftig 5.812,50 Euro pro Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge in die Sozialversicherungen gezahlt werden müssen. Einkommensteile oberhalb dieser Grenze bleiben beitragsfrei.

Ein weiteres Thema sind geplante strengere Regeln für den Bezug von Cannabis zu medizinischen Zwecken. Hintergrund ist, dass Importe dafür "über das zu erwartende Maß hinaus" gestiegen seien.

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