Irreführende Glasfaser-Werbung: 1&1 kassiert Niederlage vor Gericht

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Das Landgericht Koblenz hat dem Internetanbieter 1&1 einen Dämpfer verpasst. Nach einer Klage der Verbraucherzentrale muss das Unternehmen seine Werbung für Glasfaser-Anschlüsse ändern. Der Grund: Die bisherige Darstellung auf der Website war schlicht irreführend. Was war passiert? Bei der Verfügbarkeitsprüfung auf der 1&1-Website wurde Interessenten ein „Glasfaser-DSL-Anschluss“ mit einem fetten grünen Haken als verfügbar angezeigt. Klingt erstmal super, war aber in vielen Fällen nicht das, wonach es aussah. Denn statt echter Glasfaser bis in die Wohnung gab es oft nur die altbekannte Kupferleitung auf der „letzten Meile“ – also vom Verteilerkasten bis nach Hause.

Klar, irgendwo im Kleingedruckten stand schon, dass es sich eigentlich um einen Vectoring-Anschluss handelt. Die Verbraucherzentrale hatte nach mehreren Beschwerden Klage eingereicht. Deren Vorständin Ramona Pop bringt es auf den Punkt: Man kann nicht Glasfaser versprechen und dann nur DSL liefern. Die beworbenen „1&1 Glasfaser-DSL“-Tarife waren nämlich nichts anderes als stinknormale DSL-Anschlüsse. Das Urteil aus Koblenz macht jetzt klar: Auch wenn die Glasfaser bis zum Verteilerkasten reicht – solange der letzte Teil über Kupfer läuft, darf man das nicht als vollwertigen Glasfaseranschluss verkaufen. 1&1 ist gegen das Urteil in Berufung gegangen.

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