Im Flussbett des Solimões bringt ein junger Mann Lebensmittel ins Dorf Manacapuru, in dem seine Mutter lebt. Normalerweise ist das Dorf per Boot erreichbar, während der schweren Dürre im Amazonasgebiet 2024 aber nur zu Fuß. © Musuk Nolte/Panos Pictures Panos/VISUM
Klagen gelten als ein Wundermittel, das Regierungen und Konzerne zum Klimaschutz zwingen kann. Stellt sich bloß die Frage, ob es tatsächlich wirkt.
Aus der ZEIT Nr. 33/2025 Aktualisiert am 11. August 2025, 20:04 Uhr
Wer ist dafür verantwortlich, die Erhitzung des Planeten zu bremsen? Darüber müssen Gerichte auf der ganzen Welt entscheiden. Während es der Klimaschutz politisch gerade schwer hat – in den USA, in Deutschland und anderswo –, stellt sich umso drängender die Frage: Auf welcher Seite steht das Recht beim Klima? Und was kann es ausrichten?
Ende Juli erfüllte eine Entscheidung von Richterinnen und Richtern zunächst alle Hoffnungen von Klimaschützern. Der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen (IGH) veröffentlichte ein Rechtsgutachten, das weltweit Gültigkeit beansprucht, zu den "Verpflichtungen der Staaten im Hinblick auf den Klimawandel". Der Pazifikstaat Vanuatu hatte den Gerichtshof angerufen, weil seine Existenz wegen des steigenden Meeresspiegels bedroht ist. Wie kein anderes zuvor betonte das höchste Gericht des Planeten, Klimaschutz sei eine Pflicht, der sich kein Land entziehen könne, und zwar nicht bloß moralisch. Für ihre Versäumnisse könnten Staaten verklagt werden. Ein Gutachten, kein Urteil – doch Fachleute zeigten sich trotzdem beeindruckt.
"Es ist eine weitgehende Interpretation des bestehenden Umweltvölkerrechts in Richtung Klimaschutz", bewertet etwa die Juraprofessorin und Bremer Verfassungsrichterin Sabine Schlacke das Gutachten. Der IGH begründe die Verpflichtung der Staaten nicht allein mit den Klimaschutzabkommen und anderen internationalen Verträgen, sondern sogar mit einem "Menschenrecht auf eine gesunde und saubere Umwelt".
In eine ähnliche Richtung hatten allein im vergangenen Jahr der Internationale Seegerichtshof in Hamburg, der Interamerikanische Gerichtshof in Puerto Rico und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte argumentiert. Man könnte denken: Das Recht ist ein Klimaschützer.
Doch das wäre nicht die ganze Wahrheit. Inzwischen sind beinahe 3.000 Klimaklagen in knapp 60 Ländern der Welt eingereicht worden, die meisten davon im Lauf der vergangenen zehn Jahre. Sie bilden die empirische Basis für eine kürzlich veröffentlichte Analyse der Wissenschaftlerinnen Joana Setzer und Catherine Higham von der London School of Economics.
Und dort zeigt sich: Von 226 neuen Klimaklagen, die allein 2024 eingereicht worden sind, stehen immerhin 60 davon im Widerspruch zu den in Paris vereinbarten Klimazielen. "Viele von ihnen stellen die Autorität der Regierung infrage, eine bestimmte Klimapolitik zu verfolgen, oder die Nachhaltigkeitsziele von Unternehmen", schreiben Setzer und Higham. Die meisten Fälle werden derzeit in den USA verhandelt.
Die Klimaklagen dienen also nicht zwangsläufig dem Klimaschutz – in einigen Fällen erfolgen sie sogar in gegenteiliger Absicht.
So war es 2024 im Fall des US-Energieunternehmens Energy Transfer gegen Greenpeace. Das Unternehmen machte die Umweltaktivisten verantwortlich für Proteste gegen den Bau einer 1.200 Kilometer langen Ölleitung und forderte Schadensersatz. Die Aktionen gegen die Dakota Access Pipeline waren im großen Maße von Indigenen ausgegangen, über deren Land sie führen sollte (und inzwischen führt). Greenpeace wies den Vorwurf zurück, die Proteste organisiert zu haben. Dennoch verhängte ein Geschworenengericht im März eine Strafe, gegen die Greenpeace Berufung angekündigt hat, in Höhe von 660 Millionen Dollar.
"Ein Lehrbuchbeispiel dafür, wie Konzerne das Rechtssystem als Waffe einsetzen, um Proteste verstummen zu lassen und Gemeinden einzuschüchtern", sagt Rebecca Brown. Sie unterstützt als Direktorin des Center for International Environmental Law Umweltklagen in aller Welt.


