Eventim-Sammelklage endet mit Vergleich: 20 Euro Gutschein für Teilnehmer

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Das Verfahren der Verbraucherzentrale gegen den Ticketanbieter Eventim hat ein Ende gefunden. Ursprünglich ging es um die Frage, ob Eventim bei coronabedingten Absagen Gebühren einbehalten durfte oder den vollen Kaufpreis hätte erstatten müssen. Nun wurde das Ganze durch einen außergerichtlichen Vergleich beigelegt. Für die gut 5.000 Kläger bedeutet das konkret, dass sie einen Gutschein erhalten können. Wer sich bis zum 9. Januar 2026 im Klageregister eingetragen hat, ist berechtigt, einen Pauschalbetrag von 20 Euro abzurufen. Dabei spielt die Höhe der tatsächlich einbehaltenen Gebühren keine Rolle.

Eventim hat hierfür ein eigenes Portal eingerichtet. Zur Legitimation benötigen Betroffene ihren Namen, die Bestellnummern sowie das Geschäftszeichen, welches das Bundesamt für Justiz bei der Anmeldung mitgeteilt hat. Der Abruf ist bis zum 15. Juli 2026 möglich, die Einlösung für Ticketkäufe klappt dann bis zum 31. Dezember 2029. Mit der Annahme des Gutscheins sind die Ansprüche aus der Klage abgegolten. Ein genereller Rechtsanspruch auf Gebührenerstattung wurde mit diesem Vergleich nicht festgestellt.

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