Die EU will Techkonzernen erlauben, digitale Nachrichten zu scannen. Hilft das gegen Kindesmissbrauch? Betrifft die Kontrolle auch verschlüsselte Chats? Ein Überblick
10. Juli 2026, 17:30 Uhr
In dieser Woche ploppte plötzlich ein Begriff wieder auf: Chatkontrolle. Überraschend stimmte das EU-Parlament am Donnerstag über eine Regelung ab, die eigentlich schon vom Tisch war. Messengerdienste könnten damit bald wieder private Chats durchsuchen dürfen.
Alle Fragen im Überblick:
Mehr anzeigenWas ist die Chatkontrolle?
Die Europäische Union will verhindern, dass sich Bilder oder Videos von sexuellem Kindesmissbrauch im Netz verbreiten. Dafür braucht sie aber Hilfe von den großen Digitalunternehmen, denn über die läuft ein Großteil unserer Kommunikation. Die Idee: Konzerne wie Meta oder Google sollen digital versendete Nachrichten auf Inhalte prüfen und an die Strafverfolgungsbehörden melden. Es gibt unterschiedliche Vorstellungen, wie das konkret ablaufen könnte, sie alle werden umgangssprachlich unter dem Begriff Chatkontrolle verhandelt. In der aktuellen Diskussion geht es vor allem um die sogenannte freiwillige Chatkontrolle.
Gab es bisher keine Chatkontrolle?
Zuletzt nicht, allerdings erst seit ein paar Monaten nicht mehr. Grundsätzlich lässt es die rechtliche Lage in Europa nicht zu, dass Nachrichten von Nutzerinnen und Nutzern überwacht werden. Deshalb führte die EU 2021 eine Ausnahmeregelung ein. Sie sah vor, dass Unternehmen freiwillig Inhalte scannen und an Strafverfolgungsbehörden schicken konnten, was sie seitdem auch taten. Im März 2026 allerdings entschied das EU-Parlament, diese Regel nicht länger zu unterstützen, und sie lief Anfang April aus.
Was hat sich jetzt geändert?
Das EU-Parlament hat zugestimmt, die nötige Ausnahmeregelung für die sogenannte freiwillige Chatkontrolle doch zu verlängern, und zwar bis 2028. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, bleibt es bei der Entscheidung, können Messengerdienste bald wieder in privaten Chats nach Inhalten suchen. Sie müssen das aber nicht tun.
Das heißt, bald werden alle WhatsApp-Nachrichten automatisch durchsucht?
Nein, denn WhatsApp-Nachrichten sind verschlüsselt. Der Messenger nutzt, ähnlich wie etwa Signal oder iMessage, eine sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Das heißt, Nachrichten können nur auf dem Gerät des Senders und des Empfängers angezeigt werden, dazwischen können auch Unternehmen wie Meta sie nicht lesen. Diese Art der Kommunikation möchte das EU-Parlament ausdrücklich von den Kontrollen ausschließen: »Kommunikationen, bei denen Ende-zu-Ende-Verschlüsslung angewendet wird oder wurde«, sollen nicht darunterfallen, heißt es in einer Pressemitteilung.
Gibt es Pläne, auch verschlüsselte Nachrichten zu scannen?
Ja, es wurde in den vergangenen Jahren immer wieder darüber diskutiert, dass auch Ende-zu-Ende-verschlüsselte-Nachrichten gescannt werden könnten. Die Nachrichten würden dann auf dem Gerät des Senders kontrolliert, bevor sie verschlüsselt werden, der Fachbegriff dafür ist Client-Side Scanning. Entsprechende Pläne der EU sorgten im vergangenen Jahr, auch unter dem Schlagwort Chatkontrolle 2.0, für Protest vieler Fachleute. Sie wurden schließlich nicht beschlossen. Komplett vom Tisch ist das Scannen verschlüsselter Nachrichten nach wie vor nicht, da das Gesetzgebungsverfahren weiterhin läuft. Das Parlament möchte sie von der aktuell abgestimmten Ausnahmeregelung aber ausdrücklich ausnehmen.
Was würde in Zukunft gescannt?
Von der aktuellen Regelung betroffen ist unverschlüsselte digitale Kommunikation. Das sind zum Beispiel E-Mails oder Direktnachrichten bei Plattformen wie Instagram und Discord.
Warum gab es jetzt Aufregung um die Chatkontrolle?
Eigentlich ist die EU dabei, ein dauerhaftes Gesetz zu verhandeln. Das wird noch dauern. Nachdem sich im März eine Mehrheit der Abgeordneten gegen die Ausnahmeregelung ausgesprochen hat, kam es überraschend, dass sie nun kurzfristig wieder auf die Agenda des Parlaments gesetzt wurde. Der Rat der Mitgliedstaaten sprach sich für die Verlängerung aus – ohne verschlüsselte Nachrichten auszuschließen – und übergab seine Vorschläge dem Parlament. Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), zu der auch CDU und CSU gehören, beantragte ein Eilverfahren, um noch vor der Sommerpause über die Regeln abzustimmen. Das wurde von verschiedenen Seiten scharf kritisiert. Nur mit einem »miesen Verfahrenstrick vor der Sommerpause und gegen eine Mehrheit der Abgeordneten wurde heute die klare Position des Parlaments ausgehebelt«, sagte Konstantin Macher von der Organisation Digitale Gesellschaft gegenüber netzpolitik.org. Um die Pläne des Rats abzulehnen, hätte es eine absolute Mehrheit gebraucht. Die erreichte das Parlament jedoch nicht. »Man stimmt einfach so lange ab, bis das Ergebnis passt«, kommentierte der FDP-Abgeordnete Moritz Körner.
Was spricht für die Chatkontrolle?
Strafverfolgungsbehörden weisen immer wieder darauf hin, wie wichtig Meldungen von den US-Techunternehmen für sie sind, um Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch im Netz nachzugehen. 2024 registrierte das Bundeskriminalamt (BKA) mehr als 40.000 Fälle von Herstellung, Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kindesmissbrauchsdarstellungen, wie es im Lagebild zu Sexualdelikten an Kindern und Jugendlichen heißt.
Was spricht gegen die Chatkontrolle?
Es ist unklar, wie wirksam die Kontrollen tatsächlich sind und wie wichtig für Ermittlungserfolge. Laut Recherchen von netzpolitik.org gingen zuletzt – obwohl die Chatkontrolle ausgesetzt war – immer noch 500 Hinweise pro Tag beim Bundeskriminalamt ein. Hunderte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler hatten zudem vergangenes Jahr im Herbst in einem offenen Brief darauf hingewiesen, dass es bisher technisch keine Möglichkeit gebe, solche Aufnahmen von Kindesmissbrauch »mit akzeptabler Genauigkeit« zu erkennen. Bei Bürgerrechtsorganisationen sorgt die freiwillige Chatkontrolle außerdem für grundsätzliche Kritik. Alle unverschlüsselte Kommunikation zu durchleuchten, ist aus ihrer Sicht ein zu großer Eingriff in die Privatsphäre und stellt alle Menschen unter Generalverdacht. Noch schärfer fällt diese Kritik bei der diskutierten Variante aus, bei der auch verschlüsselte Kommunikation gescannt werden würde.
Wie geht es nun weiter?
Weil das Parlament abgelehnt hat, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aufzubrechen, müssen die Vorschläge nun an den Rat zurück. Er hat drei Monate Zeit, sich mit den Einlassungen des Parlaments zu befassen. Entweder er nimmt die Änderungen an oder es muss ein Vermittlungsausschuss einberufen werden.



