EU setzt die Vorratsdatenspeicherung wieder auf die Agenda

4 months ago 7

Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht nur in Deutschland, sondern leider auch in der Europäischen Union (EU) so ein leidiges Thema, das immer wieder neu diskutiert wird. Gerichte hatten diese Art der anlasslosen Massenüberwachung zwar immer wieder gekippt, was die Politik aber nicht daran hindert, sie in modifizierter Form neu auf die Agenda zu setzen. Exakt das geschieht auch jetzt: Neue Gesetze sollen die verschlüsselte Kommunikation angreifen und auch eine Registrierungspflicht für Mobilfunk-Anschlüsse wird erneut diskutiert.

So hat die EU-Kommission zwischen Juni und September 2025 wieder über die Vorratsdatenspeicherung beraten. Anfang 2026 soll wieder einmal ein Gesetz vorgeschlagen werden. Druck macht zusätzlich Dänemark, das ja aktuell die Ratspräsidentschaft innehat. Dabei will man weit über die ursprünglich in Deutschland diskutierte Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen bei Internet-Zugangs-Anbietern hinausgehen.  Am liebsten würde man nämlich auch OTT-Dienste verpflichten, entsprechende Daten festzuhalten. Dazu würden etwa Messenger-Dienste, Online-Dienste fürs Gaming oder auch Streaming-Anbieter zählen.

Dänemark würde es offenbar auch begrüßen, wenn Verkehrs- und Standortdaten der Bürger zur Verfügung stünden. Da fragt man die anderen EU-Mitgliedsstaaten nach ihrer Meinung und hofft der EU-Kommission durch die Ergebnisse Anregungen geben zu können. Begründet wird die potenzielle Massenüberwachung wieder mit einer angeblich wirksameren Strafverfolgung. Die Sicherheitsbehörden haben da eine große Gier nach Daten. Sie wünschen sich auch eine Überwachung von Messengern wie WhatsApp und Zugang zu verschlüsselten Inhalten – auch bei der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (via Netzpolitik).

Ebenfalls wird diskutiert, dass EU-weit für Mobilfunk-Anschlüsse der Ausweis zur Registrierung notwendig sein sollte. In Deutschland ist das sowieso schon der Fall. Besonders Polen strebt aber danach, dies möglichst einheitlich bzw. EU-weit einzuführen.

Was von den genannten Maßnahmen am Ende wirklich eingeführt werden könnte und rechtlich Bestand hätte, ist eine andere Frage. Allerdings finde ich persönlich es besorgniserregend, dass die Politik nicht von so einer Massenüberwachung absehen mag. Immer wieder hatten Wissenschaftler bemängelt, dass die Mehrwerte für die effektive Strafverfolgung gering seien und in keinem Verhältnis zu den Eingriffen in die Bürgerrechte stünden.

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