EU schwächt Lieferkettengesetz ab

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Die Regeln würden demnach nur noch für Großunternehmen mit mehr als 5000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten. Ursprünglich waren als Grenze 1000 Mitarbeitende und eine Umsatzgrenze von 450 Millionen Euro vorgesehen. Zudem sollen Unternehmen, die gegen die Regeln verstoßen, auf EU-Ebene keiner zivilrechtlichen mehr Haftung unterliegen.

Für eine verbindliche Regelung ist noch ein abschließender Kompromiss notwendig, den die EU-Staaten aushandeln müssen. Die Gespräche darüber sollen Ende kommender Woche starten. Die EU-Staaten hatten sich schon im Juni für ähnliche Lockerungen bei dem Gesetz ausgesprochen.

Entrechtung der Schwächsten

Das europäische Lieferkettengesetz wurde eigentlich bereits vergangenes Jahr beschlossen. Ziel ist, Menschenrechte weltweit zu stärken. Große Unternehmen sollen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Nach Kritik von Unternehmen sollen Teile der Richtlinie vereinfacht werden, noch bevor sie angewendet werden.

An der Entscheidung der Parlamentarier gibt es deutliche Kritik. Die Hilfsorganisation Misereor spricht von einer Demontage des Gesetzes und einer Entrechtung der Schwächsten. »In Deutschland würden nach der Position des Rechtsausschusses nur noch etwa 120 statt bisher 2700 Unternehmen verpflichtet, Menschenrechte und die Umwelt überhaupt zu achten«, teilte die Organisation mit.

Zudem steht die Taktik des zuständigen Verhandlungsführers des Europaparlaments in der Kritik. Jörgen Warborn von der EVP-Fraktion, zu der auch CDU und CSU gehören, soll damit gedroht haben, durch eine Mehrheit mit rechten bis rechtsextremen Kräften noch stärkere Änderungen an dem Vorhaben zu fordern.

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