Manche fluchen, wenn sie von Entscheidungen und Regeln der EU-Kommission hören, manche freuen sich darüber. Behauptung: Über die jüngsten Dinge wird man bei Apple nicht erfreut sein. Mit zwei neuen Entscheidungen im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) werden die Voraussetzungen geschaffen, damit Drittanbieter ihre Produkte besser in die Apple-Plattform integrieren können.
Die Neuregelung betrifft besonders die Interoperabilität von vernetzten Geräten wie Smartwatches, Kopfhörern und Fernsehern mit iOS-Geräten. Hersteller erhalten künftig Zugriff auf neun zentrale Konnektivitätsfunktionen des iPhone-Betriebssystems, wenn es nach der EU geht. Dies ermöglicht beispielsweise die Anzeige von Benachrichtigungen auf Smartwatches anderer Marken oder schnellere Datenübertragungen via WLAN und NFC-Technologie.
Die neuen Möglichkeiten für Drittanbieter müssen die Privatsphäre der Nutzer respektieren und dürfen die Integrität der Apple-Systeme nicht gefährden. Ein zweiter Schwerpunkt der Entscheidung zielt auf die Verbesserung des Prozesses für Entwickler ab, die ihre Produkte mit iPhone- und iPad-Funktionen verbinden möchten. Apple muss künftig technische Dokumentationen transparenter bereitstellen und Anfragen zur Interoperabilität nach einem klaren Zeitplan bearbeiten. Dies soll den Entwicklungsprozess für neue Produkte beschleunigen.
Die Maßnahmen sind das Ergebnis intensiver Gespräche zwischen der EU-Kommission und Apple sowie einer öffentlichen Konsultation. Sie haben rechtlich bindenden Charakter und müssen von Apple entsprechend umgesetzt werden. Die Entscheidungen unterliegen der gerichtlichen Überprüfung und wahren die Verteidigungsrechte des Unternehmens, so die EU.
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9 months ago
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