Elektronische Patientenakte: Datenschutz muss nachgebessert werden

3 months ago 5


Die elektronische Patientenakte (ePA) geht in die nächste Runde. Ab dem 1.10. müssen Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser die aktuellen Behandlungsdaten ihrer Patienten in die digitale Akte eintragen. Ein Schritt, der die ePA mit Leben füllt. Allerdings gibt es noch einige Baustellen, die dringend angegangen werden müssen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht vor allem beim Datenschutz Nachholbedarf. Aktuell fehle eine granulare Kontrolle darüber, wer welche Informationen einsehen darf. Ein Beispiel soll das Problem deutlich machen: Will man Behandlungsdaten aus einer Psychotherapie mit dem Hausarzt teilen, bekommt auch der Zahnarzt diese sensiblen Informationen zu Gesicht. Das geht eindeutig zu weit.

Auch bei den Abrechnungsdaten der Krankenkassen besteht Handlungsbedarf. Diese werden künftig für bis zu zehn Jahre rückwirkend in der ePA gespeichert. Dadurch können Rückschlüsse auf bestimmte Diagnosen gezogen werden, so etwas geht gar nicht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert daher, dass diese Daten standardmäßig nur für die Versicherten selbst sichtbar sein sollen.

Die grundsätzliche Richtung stimme zwar, aber ohne weitere Anpassungen beim Datenschutz wird die ePA ihr volles Potenzial nicht ausschöpfen können. Lucas Auer, Gesundheitsexperte im Verbraucherzentrale Bundesverband, kommentiert: „Wenn die ePA nun standardmäßig mit Daten gefüllt wird, kann sie endlich ihren Nutzen zeigen. Das gilt aber nur, sofern Arztpraxen und weitere Leistungserbringer ihrer Pflicht auch wirklich nachkommen.

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