
Das Bundesfinanzministerium plant eine deutliche steuerliche Entlastung für Käufer von Elektrofahrzeugen. Ein aktueller Gesetzentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sieht vor, dass Käufer eines reinen Elektroautos künftig bis zu 75 Prozent der Anschaffungskosten im ersten Jahr steuerlich geltend machen können. Die Regelung soll Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland werden.
Die steuerliche Förderung ist zeitlich begrenzt und gilt für Fahrzeuge, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 angeschafft werden. Nach dem ersten Jahr staffelt sich die Absetzbarkeit degressiv: Im zweiten Jahr können noch 10 Prozent abgesetzt werden, im dritten und vierten Jahr jeweils 5 Prozent. Die Förderung läuft dann mit 3 Prozent im fünften und 2 Prozent im sechsten Jahr aus.
Das Gesetzesvorhaben, das offiziell als „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ bezeichnet wird, enthält neben der E-Auto-Förderung weitere wirtschaftliche Anreize. Finanzminister Lars Klingbeil plant einen „Investitions-Booster“ für Unternehmen, der die steuerliche Absetzbarkeit von beweglichen Wirtschaftsgütern wie Maschinen mit bis zu 30 Prozent ermöglicht. Diese Regelung soll für die kommenden drei Jahre gelten.
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7 months ago
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