Stand: 09.07.2026, 14:26 Uhr
Von: Tim Krüger
Eine Kooperationsvereinbarung zwischen Berlin und Kiew markiert eine neue Stufe der deutsch-ukrainischen Rüstungspartnerschaft.
Am 8. Juli 2026 unterzeichneten Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius und der ukrainische Außenminister Andrii Sybiha am Rande des NATO-Gipfels in Ankara eine Kooperationsvereinbarung, die in der Geschichte der deutschen Rüstungspolitik ohne Präzedenzfall ist. Deutschland wird künftig nicht nur die Produktion des ukrainischen Mini-Marschflugkörpers „Bars“ finanzieren, sondern diesen auch auf eigenem Staatsgebiet fertigen – für die direkte Lieferung an die ukrainischen Streitkräfte. Das Bundesverteidigungsministerium sprach dabei lediglich von einer „Vereinbarung zur gemeinsamen Produktion weitreichender unbemannter Systeme“. Es war Sybiha selbst, der auf der Plattform X klarstellte, dass es sich bei dem System um den Bars handelt.

Die Vereinbarung wurde im Rahmen der ukrainischen Regierungsinitiative „Build with Ukraine“ geschlossen, unter deren Dach seit Ende 2025 mehrere deutsch-ukrainische Gemeinschaftsunternehmen entstanden sind. Bislang beschränkten sich diese Kooperationen auf unbewaffnete Transport- und Aufklärungsdrohnen sowie Abfangraketen, die keine Sprengladung tragen, sondern ihr Ziel durch bloße Wucht beim Aufprall zerstören – Systeme, die nach deutschem Kriegswaffenkontrollgesetz nicht als Kriegswaffen gelten. Mit dem Bars betritt die Bundesrepublik nun erstmals das Terrain der Produktion einer originär ukrainischen Angriffswaffe auf eigenem Boden. Die Industriepartner für die Fertigung wurden bislang nicht bekannt gegeben.
Was hinter dem Marschflugkörper „Bars“ steckt
„Bars“ – ukrainisch für Schneeleopard – gilt als eines der am wenigsten öffentlich dokumentierten Waffensysteme der Ukraine. Seine Existenz wurde erstmals im April 2025 vom damaligen ukrainischen Minister für strategische Industrien, Herman Smetanin, im Rahmen einer Bilanzierung heimischer Raketenprogramme erwähnt. Technisch handelt es sich um einen Mini-Marschflugkörper mit Jet-Antrieb, der in Fachkreisen auch als sogenannte „Raketendrohne“ bezeichnet wird – ein Hybridkonzept, das die Eigenschaften eines klassischen Marschflugkörpers mit der Flexibilität eines unbemannten Luftfahrzeugs verbindet.
Ein strahlgetriebenes Turbotriebwerk ist im Heck oberhalb des Rumpfes montiert, was Wartung und Triebwerkstausch erheblich vereinfacht. Der Rumpf besteht aus Verbundwerkstoffen und ist auf hochfrequente industrielle Serienproduktion ausgelegt. Entwickelt wurde der Bars nicht von einem staatlichen Rüstungskonglomerat, sondern von einem privaten ukrainischen Unternehmen, dessen Name bislang offiziell nicht bestätigt ist.
Der Flugkörper wiegt beim Start bis zu 220 Kilogramm und kann mit Sprengköpfen von bis zu 105 Kilogramm bestückt werden. Der Start erfolgt von einer Bodenrampe aus, angetrieben von einer kleinen Startrakete. Die Reichweite wird in Militärkreisen auf 700 bis 1.000 Kilometer beziffert – womit das System in der Lage wäre, russische Logistikzentren, Flugplätze und Kommandostände tief im russischen Hinterland zu bekämpfen.
Rüstungsrechtliche Einordnung: Eine historische Premiere
Nach dem deutschen Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) und dem Grundgesetz bedarf die Herstellung von Kriegswaffen einer expliziten Genehmigung der Bundesregierung. Ein System gilt rechtlich erst dann als Kriegswaffe, wenn es mit einem Gefechtskopf oder tödlichen Wirkmitteln ausgestattet ist (wie es beispielsweise bei sogenannten Kamikaze-Drohnen der Fall ist). Da der Bars von Beginn an als integrierte Offensivwaffe mit dediziertem hochexplosivem Gefechtskopf konzipiert ist, fällt er zweifelsfrei in diese Kategorie – anders als die bislang in Deutschland gefertigten ukrainischen Drohnensysteme.
Deutschland hat seit 2022 wiederum erhebliche Mengen an im Inland produzierten Kriegswaffen an die Ukraine geliefert – vom Flugabwehrkanonenpanzer Gepard über den Kampfpanzer Leopard 2A6 bis hin zu Panzerhaubitzen und Millionen Schuss Großkalibermunition. Unternehmen wie Rheinmetall errichteten zudem Gemeinschaftsunternehmen auf ukrainischem Staatsgebiet für Wartung und Lizenzbau, auch wenn es kürzlich zu Spannungen in Bezug auf das deutsche Flugabwehrsystem Skynex kam. Das Bars-Projekt ist dennoch der historisch erste Fall, in dem eine originär ukrainische Angriffswaffe im Rahmen einer Koproduktion auf deutschem Boden gefertigt wird.
Diehl Defence und das breitere Bild der Kooperationslandschaft
Das Bars-Projekt steht nicht allein. Parallel dazu verhandelt der deutsche Rüstungskonzern Diehl Defence mit dem ukrainischen Hersteller Fire Point über eine gemeinsame Lizenzproduktion des schweren Marschflugkörpers FP-5 „Flamingo“ in Deutschland. Diehl-CEO Helmut Rauch bestätigte entsprechende Gespräche im Rahmen der ILA Berlin Air Show im Juni 2026. Darüber hinaus kooperieren Diehl und Fire Point bei der Entwicklung des ukrainischen Abfangflugkörpers „Freya“, der als kostengünstige Alternative zum Patriot-System russische ballistische Raketen bekämpfen soll, die der Ukraine aus Mangel besagter Flugabwehrraketen aktuell spürbar zusetzen.



