Chatkontrolle: Ausnahmeregel abermals verlängert

3 weeks ago 5

Wer gedacht hat, das Ringen um die Überwachung digitaler Kommunikation sei beigelegt, der hat sich getäuscht. Wie Netzpolitik.org aktuell berichtet, wurde die Ausnahmeregelung zur freiwilligen Chatkontrolle nun zum zweiten Mal verlängert. Die EU-Staaten haben dies letzte Woche unverändert angenommen.

Eigentlich sollte längst eine dauerhafte, verpflichtende Regelung stehen. Die Chatkontrolle auf freiwilliger Basis soll Internetdienste zwar nicht dazu verpflichten, Inhalte ihrer Nutzer auf Straftaten hin zu untersuchen und bei Verdacht die Behörden zu informieren, dieses aber grundsätzlich erlauben.

Da sich die EU-Staaten hier aber weiterhin uneins sind und die EU-Kommission auch keine Nachweise zur Verhältnismäßigkeit erbringen kann, drohte ein rechtliches Vakuum. Es fehlt schlicht an Belegen, dass anlassloses Massen-Scannen tatsächlich der effektivste Weg ist, um Kinder zu schützen, ohne dabei die Grundrechte aller Nutzer unverhältnismäßig zu beschneiden. Die Lösung der EU-Politik? Man verlängert einfach die bestehende Übergangslösung / „vorübergehende Ausnahme“.

Das bedeutet, dass Tech-Giganten wie Meta oder Google weiterhin freiwillig die Inhalte der Nutzer auf verdächtiges Material, etwa nach Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern (CSAM), scannen und dieses melden dürfen. Es gibt aber weiterhin keine Verpflichtung und die rechtliche Basis für das Scannen von Inhalten bleibt erhalten.

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