Apple erleidet einen Rückschlag im deutschen Markt. Der Bundesgerichtshof hat die Einstufung als Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ bestätigt. Diese Entscheidung reiht Apple nun neben anderen Technologiegiganten wie Alphabet und Meta ein, die bereits unter verschärfter Beobachtung der deutschen Kartellbehörden stehen.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs stützt die ursprüngliche Einschätzung des Bundeskartellamts aus dem Jahr 2023. Das Gericht lehnte zudem Apples Antrag ab, den Fall dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorzulegen. Diese Entwicklung ermöglicht den deutschen Behörden nun eine intensivere Kontrolle der Geschäftspraktiken.
Apple wehrt sich laut der Nachrichtenagentur Reuters gegen diese Einschätzung und betont, dass das Unternehmen in Deutschland einem starken Wettbewerb ausgesetzt sei. Ein Unternehmenssprecher kritisierte die Gerichtsentscheidung mit dem Argument, sie verkenne den Wert eines Geschäftsmodells, das den Datenschutz und die Sicherheit der Nutzer in den Mittelpunkt stelle.
Besondere Aufmerksamkeit gilt dem App Store von Apple, der bereits seit längerem im Fokus europäischer Regulierungsbehörden steht. Die Behörden äußern Bedenken hinsichtlich der umfangreichen Datensammlung über das Nutzerverhalten.
Das Gericht betonte, dass für die Feststellung der marktbeherrschenden Position keine konkrete Gefährdung des Wettbewerbs nachgewiesen werden muss. Entscheidend sei das Potenzial des Unternehmens, erheblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter auszuüben und Marktmacht auf neue Bereiche zu übertragen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, begrüßt die Gerichtsentscheidung. Die Bestätigung durch das höchste Gericht stelle die laufenden Untersuchungen der Behörde auf ein solides Fundament. Das Bundeskartellamt arbeitet derzeit intensiv an der Überprüfung von Apples Tracking-Regelungen für Drittanbieter-Apps sowie an weiteren Verfahren gegen große Internetunternehmen.
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9 months ago
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