Zehn Jahre ist es schon her: Damals ist unter anderem der deutsche Autohersteller VW damit aufgeflogen, dass man zur Umgehung gesetzlich vorgegebener Grenzwerte für Autoabgase Manipulationen vorgenommen hatte. Die gesetzlichen Vorgaben erreichte man durch Tricksereien zwar bei Prüfungen, im allgemeinen Straßenverkehr jedoch nicht. Noch heute sollen die Dieselautos zu viele Schadstoffe ausstoßen, so die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Diese hat nun auch vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein einen Etappensieg errungen.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnte es Millionen von Fahrzeugen betreffen – auch von anderen Herstellern (via MDR). Es könnten dann entweder Nachrüstungen oder komplette Fahrverbote erzwungen werden. Allerdings hat VW schon angekündigt, vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen zu wollen. Stein des Anstoßes ist hier im Übrigen ein sogenanntes Thermofenster. Bei bestimmten Temperaturen schalten die Dieselfahrzeuge ihre Abgasreinigung ab und verpesten entsprechend ungehindert die Luft.
Diese Abschaltung greift nicht gerade selten, sondern ab Temperaturen von 10° oder weniger. VW sieht dieses Verhalten aber als im gesetzlichen Rahmen an – die DUH sieht das jedoch anders. Und das Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein hat sich inzwischen auf die Seite der DUH geschlagen und das Thermofenster für illegal erklärt.
VW verweist auf das Kraftfahrtbundesamt
VW gibt jedoch an, alles richtig gemacht zu haben. Zum einen gebe es Gutachten zweiter Professoren und auch das Kraftfahrtbundesamt hatte die Abschaltvorrichtung erlaubt. Sie soll Schäden am Motor verhindern. Das Gericht entschied dennoch, dass es sich um eine illegale Vorgehensweise handele – eine Revision wurde sogar ausgeschlossen. VW will diese aber vor dem Bundesverwaltungsgericht erzwingen. Noch ist das Urteil daher nicht rechtskräftig.
Sollte das Urteil Bestand haben, hätte es wohl Signalwirkung für über mehr als 110 weitere Verfahren, die sich ebenfalls um Dieselfahrzeuge anderer Hersteller wie BMW und Mercedes drehen. Das Kraftfahrtbundesamt würde dann unter Handlungsdruck geraten. Es müsste entweder die Hersteller zu Nachrüstungen verpflichten – oder die Stilllegung der betroffenen Dieselfahrzeuge anordnen.
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3 months ago
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