Anmeldung zur Sammelklage gegen Amazon Prime: Register ist geöffnet

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Es gibt Neuigkeiten in Sachen Amazon Prime und der Preiserhöhung aus dem Jahr 2022. Wer damals betroffen war, erinnert sich sicher: Amazon hatte die Preise für das Prime-Abo angezogen. Die Verbraucherzentrale NRW hält das Vorgehen für rechtswidrig, da die Erhöhung laut ihr ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden erfolgte. Bereits im Dezember 2025 wurde deshalb eine Abhilfeklage vor dem Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Nun geht es einen Schritt weiter, denn das Klageregister ist offiziell eröffnet.

Betroffene können sich jetzt der Klage anschließen. Das Ganze läuft über das Bundesamt für Justiz. Wer sich einträgt, macht das kostenlos und ohne großes Risiko. Es geht konkret um die Preiserhöhung von bis zu 20,90 Euro im Jahr. Sollte die Klage Erfolg haben, winken Rückzahlungen. Je nach Abo-Modell und Verfahrensdauer können da aktuell um die 60 Euro zusammenkommen.

„Die einseitige Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden war unzulässig”, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Der Gang vor Gericht ist für den Einzelnen aber mühsam, deshalb bieten wir Betroffenen mit der Sammelklage einen einfachen Weg, um unkompliziert und kostenlos ihre Rechte durchzusetzen.”

Bevor man sich blind in das Register einträgt, lohnt ein Blick auf den Klage-Check der Verbraucherzentrale NRW. Dort lässt sich mit wenigen Klicks prüfen, ob der eigene Fall überhaupt zur Klage passt. Anschließend gibt es Hinweise für den korrekten Eintrag. Wichtig ist die Unterscheidung zu einem anderen Verfahren: Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt nämlich parallel gegen die Werbeeinblendungen bei Prime Video seit Februar 2024. Das sind zwei getrennte Baustellen, für die man sich separat anmelden muss.

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