
Das Thema Amazon Prime Video und die nachträglich eingeführte Werbung dürfte den meisten noch im Gedächtnis sein. Bekanntlich hatte das Unternehmen am 5. Februar 2024 hierzulande Werbeeinblendungen gestartet. Das Ganze passierte ohne aktive Zustimmung der geschätzt 17 Millionen Kunden, eine E-Mail im Vorfeld musste als Info reichen.
Wer werbefrei weiterschauen wollte, wurde mit monatlichen Zusatzkosten von 2,99 Euro zur Kasse gebeten. Genau dieses Vorgehen schmeckte der Verbraucherzentrale Sachsen gar nicht, weshalb man juristisch dagegen vorgeht.
Das Ziel der Klage? Die Geschädigten sollen einen Teil der Gebühren zurückerhalten, da die einseitige Vertragsänderung ohne Zustimmung nach Ansicht der Verbraucherschützer und vieler Rechtsexperten rechtswidrig war. Das Klageregister ist geöffnet und wer betroffen ist, kann sich dort eintragen.
Ein Blick auf die aktuellen Zahlen zeigt, dass das Interesse groß ist, denn mittlerweile haben sich 142.958 Amazon-Kunden der Klage angeschlossen. Allerdings gibt es noch immer keinen Termin.
Seitens der Verbraucherzentrale Sachsen heißt es: „Wir warten auch ungeduldig auf den Gerichtstermin. Wann dieser stattfindet, können wir aber leider nicht beeinflussen.“ Neben der Abhilfeklage für die Nutzer läuft auch eine Abschöpfungsklage, um die durch die Maßnahme erzielten Gewinne des Konzerns einzukassieren.
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3 weeks ago
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