Ab Juli 2026: Pauschaler Zoll von 3 Euro auf kleine Pakete

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Der Rat der Europäischen Union hat sich heute auf eine Änderung verständigt, die den Online-Handel aus Nicht-EU-Ländern betrifft. Ab dem 1. Juli 2026 wird auf kleine Pakete, die in die EU eingeführt werden, ein pauschaler Zoll von 3 Euro erhoben. Damit reagiert man auf die derzeitige Situation, in der solche Sendungen oft zollfrei in die EU gelangen, was zu Wettbewerbsnachteilen für hiesige Verkäufer sowie zu Problemen bei Sicherheit, Betrug und Umwelt führen soll. Die neue Abgabe gilt für Waren von Verkäufern außerhalb der EU, die im Import One-Stop Shop (IOSS) für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind. Das deckt laut Angaben rund 93 Prozent des E-Commerce-Verkehrs in die EU ab.

Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um die separat diskutierte Bearbeitungsgebühr. Das Ganze ist als temporäre Maßnahme konzipiert, bis eine bereits im November 2025 vereinbarte dauerhafte Neuregelung in Kraft tritt. Sobald diese greift, soll die Zollbefreiungsgrenze komplett fallen. Für Waren unter 150 Euro werden dann die regulären Zollsätze für die jeweiligen Produkte fällig. Bis dahin dient die Pauschale als Übergangslösung. Die Kommission will die Lage beobachten und regelmäßig prüfen, ob diese Regelung künftig auch auf Händler ausgeweitet werden muss, die nicht im IOSS registriert sind.

Bedeutet in Zukunft sicherlich: Kleine Pakete kommen in großen her, die Sendung an euch kommt dann vom üblichen „germany sorting center“.

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