Widerspruchslösung bei der Organspende: Bundesrat startet neuen Anlauf

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Die Organspende in Deutschland kommt seit Jahren nicht richtig in Fahrt. Kliniken melden zu wenig Spenden, Menschen warten auf passende Organe, und die Zahl der Einwilligungen zieht trotz Kampagnen nicht an. Jetzt legt der Bundesrat nach und bringt mit etwas Verzögerung einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, der einen Systemwechsel vorsieht: weg vom bisherigen Zustimmungsmodell, hin zur Widerspruchslösung. Ist nicht neu, wir hatten in der Vergangenheit des Öfteren über das Thema berichtet.

Aktuell gilt: ohne ausdrückliche Zustimmung keine Organspende. Das ist die Linie, die mit dem Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende eigentlich aufgeweicht werden sollte. Hausarztgespräche, Info-Kampagnen, Hinweise in Ämtern, dazu seit Kurzem ein zentrales Organspendenregister. Die Idee: Mehr Menschen sollen bewusst eine Entscheidung treffen, idealerweise pro Spende. Laut Begründung des Bundesrats ist diese Hoffnung aber nicht aufgegangen. Der Organmangel bleibt und das neue Register wird im Entwurf recht nüchtern als Instrument eingeordnet, das die Lage eher verwaltet als verändert.

Die Widerspruchslösung dreht das Prinzip um. Jede volljährige Person gilt zunächst als potenzielle Organ- oder Gewebespenderin, solange kein dokumentierter Widerspruch oder ein erkennbarer entgegenstehender Wille vorliegt. Es geht also nicht darum, irgendjemanden zu zwingen, sondern darum, den Standardfall zu ändern. Wer das nicht möchte, legt eine entsprechende Erklärung ab, zum Beispiel im Register oder über andere offizielle Kanäle. Liegt so ein Widerspruch vor, ist das Thema Organspende erledigt. Liegt er nicht vor und sind medizinische Voraussetzungen erfüllt, darf eine Entnahme stattfinden.

Im Entwurf heißt es, Organspende solle damit zum Normalfall werden, nicht mehr zum Sonderfall, für den erst aktiv eine Zustimmung organisiert werden muss. Hintergrund ist die Einschätzung, dass viele Menschen Organspende eher bejahen, aber den Schritt zur aktiven Eintragung oder zum ausgefüllten Ausweis vor sich herschieben (i know that feel). Der Gesetzgeber will diese Hürde aus dem Weg räumen und gleichzeitig an der Entscheidungsfreiheit festhalten: Die bleibt laut Entwurf vom 12. November 2025 unangetastet, nur die Richtung des Standardfalls wird geändert. Ziel ist laut Text, dass sich jede Person zumindest einmal im Leben mit dem Thema Organ- und Gewebespende befasst und eine Entscheidung trifft, ohne dafür Gründe liefern zu müssen.

Ganz ohne Konflikt kommt das Ganze sicher nicht durch den Bundestag. Die Bundesregierung weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass es hier nicht um eine rein technische Anpassung geht, sondern um eine ethische Frage, die als Gewissensentscheidung eingestuft wird. Es geht vermutlich um das Verhältnis von Staat und Individuum, um Vertrauen in das System und um das Gefühl, ob der eigene Körper nach dem Tod als „Standardressource“ betrachtet werden darf, solange kein Widerspruch hinterlegt ist. Auf der anderen Seite stehen Argumente aus der Transplantationsmedizin, die auf Wartelisten, Todesfälle und erfolgreiche Spenden hinweisen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.

Hier kann man einen Organspendeausweis online ausfüllen und ausdrucken oder auch eine Plastikkarte für die Geldbörse bestellen. Und falls ihr euch an der Diskussion beteiligen wollt: Bleibt beim Thema, es interessiert vermutlich niemanden, ob ihr gegen oder für eine Organspende seid – allerdings wären vielleicht eure Beweggründe interessant.

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