Weiteres deutsches Gericht macht Google für falsche KI-Antworten verantwortlich

2 weeks ago 14

Google wollte ein wegweisendes Münchner Urteil zur Haftung für KI-Suchübersichten in der Berufung kippen, einigte sich dann aber stillschweigend. Jetzt stützt sich ein weiteres Gericht auf exakt dieselbe Begründung: Googles KI-Antworten sind eigene Inhalte und der Konzern ist für diese verantwortlich.

Ende Mai entschied das Landgericht München I in einem viel beachteten Verfahren, dass Google für die Inhalte seiner KI-generierten Suchübersichten direkt verantwortlich ist. Googles KI hatte zuvor zwei Münchner Verlage fälschlicherweise mit Betrugsmaschen in Verbindung gebracht. Der entscheidende Punkt: Die Richter stuften die KI-Übersichten nicht als bloße Suchergebnisse ein, sondern als eigene Aussagen, für die der Konzern selbst geradestehen muss.

Statt sich auf die Rolle eines Vermittlers fremder Informationen berufen zu können, müsste Google für rechtswidrige Aussagen seiner KI selbst Verantwortung übernehmen. Bei einer Suchfunktion, die laufend neue Antworten erzeugt, entsteht daraus ein schwer kalkulierbares rechtliches Risiko. Sollte sich diese Auffassung durchsetzen, könnte sie das Geschäftsmodell der KI-Suche in Deutschland grundsätzlich infrage stellen und möglicherweise auch die Debatte in anderen Ländern beeinflussen.

Die Unterscheidung zwischen Suchverweis und eigenem Inhalt könnte außerdem über falsche Tatsachenbehauptungen hinaus relevant werden. Wenn Google Texte fremder Webseiten verwendet, um daraus KI-Antworten zu formulieren, stellt sich die Frage, ob die ursprünglichen Anbieter dieser Inhalte eigene Ansprüche geltend machen können. Entschieden ist das mit dem Münchner Urteil nicht.

Zu einer Klärung durch die nächsthöhere Instanz kam es nicht. Nach Recherchen von THE DECODER wurde die von Google groß angekündigte Berufung nicht bis zu einer Entscheidung geführt. Stattdessen endete das Verfahren mit einem Vergleich. Warum er geschlossen wurde und ob dabei Geld floss, ist nicht bekannt. Weder Google noch der betroffene Verlag wollten hierzu Stellung beziehen. Auch das Gericht gab auf Anfrage keine Einschätzung zur Bedeutung des eigenen Urteils über diesen konkreten Fall hinaus ab.

Die Münchner Begründung lässt sich durch einen Vergleich nicht aus der Welt schaffen

Damit ist die Rechtsauffassung der Münchner Richter allerdings nicht erledigt. In einem Beschluss vom 24. September 2026 hat das Landgericht Aachen Google die Verbreitung bestimmter Falschaussagen untersagt und sich dabei ausdrücklich auf die Münchner Urteilsbegründung gestützt. Google kann gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen, die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

In dem neuen Fall wehrte sich ein Aachener Mediziner mithilfe der Kölner Kanzlei Höcker gegen schwerwiegende Behauptungen in Googles Suchfunktion "KI Modus". Der Arzt hatte von 2010 bis Ende Juni 2026 als Chefarzt und Professor für Neuroradiologie gearbeitet. Ein Kollege machte ihn am 28. August darauf aufmerksam, dass die Google-KI sein Ausscheiden mit einer angeblichen sexuellen Nötigung seiner Sekretärin erklärte.

Bei weiteren Suchanfragen mit Begriffen wie "Freistellung", "Kündigung" und "Gerichtsverfahren" lieferte der KI-Modus ausführliche, in mehrere Abschnitte gegliederte Falschinformationen, inklusive eines kompletten juristischen Nachspiels.

Die Vorwürfe und Verfahren betrafen den Arzt überhaupt nicht. Die KI hatte Vorgänge rund um einen anderen ehemaligen Universitätsprofessor auf ihn übertragen. Der Betroffene bestätigte dies durch eine eidesstattliche Versicherung. Zudem wusste die Aachener Kammer aus eigener Kenntnis, dass das Strafverfahren tatsächlich gegen eine andere Person geführt worden war. Solche Fälle von falschen KI-Zuordnungen sind bereits aus früheren Berichten bekannt.

Google lehnt eine Löschung ab und riskiert ein Ordnungsgeld

Obwohl der Arzt die Verwechslung Ende August umfassend schilderte und Google per E-Mail zur Löschung aufforderte, teilte der Konzern Mitte September mit, keine Maßnahmen einzuleiten. Auch eine anwaltliche Aufforderung vom selben Tag blieb ohne Erfolg. Google bestätigte zwar deren Eingang, die falschen KI-Texte waren laut Gericht aber weiterhin abrufbar.

Das Landgericht Aachen untersagte daraufhin die weitere Verbreitung der drei beanstandeten Textvarianten. Weil die Falschbehauptungen dem beruflichen Ansehen des Arztes erheblich schaden könnten, entschied es im Eilverfahren und ohne vorherige Anhörung von Google. Verstößt der Konzern gegen die Anordnung, droht für jeden Verstoß ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

In der Begründung greift das Gericht den entscheidenden Gedanken aus München auf: Google erzeugt mit seiner KI eigene Aussagen, statt bloß fremde Informationen auffindbar zu machen. "Die Antragsgegnerin stellt die KI-generierte Suche bereit und ist damit auch für die insoweit generierten Antworten verantwortlich", schreibt das Gericht.

Aachen zitiert das Münchner Urteil sogar explizit, nämlich dass "eigenständige, neue und inhaltliche Äußerungen getroffen [werden], die auf einer Auswertung und Verknüpfung der Inhalte unterschiedlicher Internetseiten Dritter beruhen".

Eine Überprüfung solcher Aussagen sei Google möglich, etwa durch einen Abgleich mit den verwendeten Webseiten. Die Aachener Richter fügen eine fast schon ironische Feststellung hinzu: Hätte Google seine eigene KI mit den Einwänden des Arztes konfrontiert, wäre sie zu dem Ergebnis gekommen, dass die Aussagen falsch sind.

Die Tragweite geht weit über einzelne Falschbehauptungen hinaus

Die jüngsten Verfahren werfen die Frage auf, welche langfristige juristische Strategie Google bei seinen KI-Suchfunktionen verfolgt. Wenn deutsche Gerichte den Konzern wiederholt als Verbreiter von Falschaussagen einstufen und Google drohende Grundsatzurteile höherer Instanzen durch wahrscheinlich finanzielle Vergleiche abräumt, entsteht ein gefährlicher Anreiz.

Für spezialisierte Kanzleien und betroffene Akteure könnte es sich zu einem lukrativen Geschäftsmodell entwickeln, die KI-Suche gezielt so lange mit spezifischen Fragen zu löchern, bis das Sprachmodell falsche und potenziell rufschädigende Aussagen zusammenspinnt. Anschließend lässt sich auf Unterlassung klagen, um einen Vergleich auszuhandeln. Ob darüber hinaus auch Schadensersatzansprüche bestehen, ist bislang nicht geklärt.

Für Google mag diese Strategie kurzfristig bequem sein. Der Konzern kann es sich finanziell leisten, einzelne Verfahren durch Vergleiche zu beseitigen, und vermeidet so verbindliche Entscheidungen höherer Instanzen. Das ließe sich über Jahre fortsetzen, denn ein Grundsatzurteil entsteht nur, wenn mindestens eine Seite den Rechtsweg bis zum Ende ausschöpft.

Googles Motivation dafür geht wahrscheinlich weit über die Haftung für einzelne Falschbehauptungen hinaus. Würde höchstrichterlich feststehen, dass KI-Antworten eigene Inhalte sind, könnten auch die Anbieter der dafür verwendeten Texte Ansprüche stellen. Im Extremfall müsste Google für jede KI-generierte Antwort die Urheber der zugrunde liegenden Quellen vergüten. Das würde die Ökonomie der KI-Suche grundlegend verändern.

KI-News ohne Hype – von Menschen kuratiert

Mit dem THE‑DECODER‑Abo liest du werbefrei und wirst Teil unserer Community: Diskutiere im Kommentarsystem, erhalte unseren wöchentlichen KI‑Newsletter, 6× im Jahr den "KI Radar"‑Frontier‑Newsletter mit den neuesten Entwicklungen aus der Spitze der KI‑Forschung, bis zu 25 % Rabatt auf KI Pro‑Events und Zugriff auf das komplette Archiv der letzten zehn Jahre.

Jetzt abonnieren

Read Entire Article