
Wer seinen Vertrag auf der Webseite der Telekom kündigen möchte, stolperte eventuell über Warnhinweise, die den Vorgang nicht gerade erleichterten. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat sich das Vorgehen des Bonner Konzerns angesehen und nun eine Abmahnung ausgesprochen.
Stein des Anstoßes ist die Gestaltung des Kündigungsformulars, das nach Ansicht der Verbraucherschützer gegen den Digital Services Act verstößt. Klickt ein Nutzer auf die Kündigungsoption, erscheint eine Infobox mit der Frage, ob man dieses Risiko wirklich eingehen wolle. Im Anschluss werden Szenarien wie der Verlust der Rufnummer, teure Auslandsgebühren oder schlechterer Empfang an die Wand gemalt.
Jana von Bibra von der Verbraucherzentrale kritisiert diese Darstellung als manipulativ. Solche sogenannten Dark Patterns zielen darauf ab, Nutzer zu verunsichern und von einer Kündigung abzuhalten, was im Online-Handel unzulässig ist.
Besonders ärgerlich sei dabei, dass die angedrohten Konsequenzen rechtlich kaum haltbar sind. Das Telekommunikationsgesetz garantiert die Rufnummernmitnahme, sofern der Kunde dies wünscht. Auch die Angst vor hohen Roaming-Gebühren im EU-Ausland ist unbegründet, da die entsprechende Verordnung anbieterunabhängig gilt.
Die Telekom wurde aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte das Unternehmen nicht einlenken und auf diese Art der Nutzerführung verzichten, werden weitere rechtliche Schritte folgen.
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1 month ago
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