Das Oberlandesgericht Koblenz hat Vertragsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der 1&1 Telecom GmbH für unzulässig erklärt (Urteil vom 30.07.2026, Az. 2 UKl 4/25). Vorausgegangen war eine Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen Drosselungs- und Kündigungsklauseln bei Mobilfunktarifen mit unbegrenztem Datenvolumen.
In den AGB hatte sich 1&1 vorbehalten, bei einem unüblichen Verbrauchsverhalten die Datenübertragungsrate einzuschränken oder den Vertrag nach einem Hinweis kündigen zu können. Ab welcher Datenmenge oder unter welchen genauen Voraussetzungen ein solches Verhalten vorliegt, ließ der Anbieter in den Bestimmungen jedoch offen. Das Gericht bewertete diese Formulierungen als Verstoß gegen das Transparenzgebot. Eine Revision gegen die Entscheidung wurde nicht zugelassen.
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2 weeks ago
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