Staatstrojaner-Einsatz teils verfassungswidrig

5 months ago 6

Die Befugnisse von Strafermittlern unter heimlichem Einsatz sogenannter Staatstrojaner sind teilweise verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Der Erste Senat erklärte die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (kurz: Quellen-TKÜ) für Tatbestände mit einer Höchstfreiheitsstrafe von bis zu drei Jahren für nichtig. Sie ist also auch rückwirkend ungültig.

Darüber hinaus sei die Befugnis der Ermittler zur heimlichen Online-Durchsuchung von Computern und Smartphones von Verdächtigen in Teilen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Gericht. Diese Vorschrift gilt aber bis zu einer Neuregelung weiter.

Die Quellen-TKÜ sei ein sehr schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte, entschied das Gericht in Karlsruhe. „Ausgehend von dem sehr hohen Eingriffsgewicht muss die Quellen-Telekommunikationsüberwachung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne auf die Verfolgung besonders schwerer Straftaten beschränkt sein.“

Für Maßnahmen der Strafverfolgung komme es auf das Gewicht der verfolgten Straftaten an, erläuterte das Bundesverfassungsgericht. Solche, für die eine Höchstfreiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorgesehen sind, gehörten zum einfachen Kriminalitätsbereich. Dies schließe die Einordnung als besonders schwere Straftat von vornherein aus.

Meinung

Polizeiliche Gesichtserkennung

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2017 hatte die damalige große Koalition aus Union und SPD die Strafprozessordnung geändert und mit der Reform großen Protest ausgelöst. Als Staatstrojaner wird Spähsoftware bezeichnet, die ohne Kenntnis des Verdächtigen auf dessen Computer oder Smartphone installiert wird.

Was ist Quellen-Telekommunikationsüberwachung?

Bei der klassischen Telekommunikationsüberwachung wird die Kommunikation eines Verdächtigen zum Beispiel über Telefon, E-Mail oder Chat-Nachrichten erfasst. Messenger-Dienste wie Whatsapp oder Telegram verschlüsseln aber oft die Chat-Nachrichten und Anrufe ihrer Nutzerinnen und Nutzer. Damit Ermittler auch an diese Daten kommen können, wird die Kommunikation bei der Quellen-TKÜ erfasst, bevor sie verschlüsselt wird oder nachdem sie entschlüsselt wurde.

Was ist eine Online-Durchsuchung?

Die sogenannte verdeckte Online-Durchsuchung geht noch einen Schritt weiter. Auch hier greift die zuständige Strafverfolgungsbehörde mit technischen Mitteln in das Endgerät des Verdächtigen ein und erhebt daraus Daten. Im Gegensatz zur Quellen-TKÜ ist die Überwachung aber nicht auf die laufende Kommunikation beschränkt, sondern bezieht sich auf alle auf dem Gerät befindlichen Daten.

Wie oft wurden die Maßnahmen bislang eingesetzt?

Wie aus einer vom Bundesamt für Justiz veröffentlichten Statistik hervorgeht, gab es 2023 insgesamt 104 richterliche Anordnungen zur Quellen-TKÜ. Tatsächlich ausgeführt wurden demnach 62. Im Jahr davor waren es 94 Anordnungen, von denen 49 vollzogen wurden. Online-Durchsuchungen kommen der Statistik zufolge deutlich seltener vor. 2023 wurde diese Maßnahme insgesamt nur 26-mal von Richtern angeordnet und sechsmal ausgeführt. In den meisten Fällen ging es um den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung.

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