Große Musikverlage werfen Anthropic vor, Zehntausende urheberrechtlich geschützter Kompositionen illegal für das Training seiner Claude-Modelle verwendet zu haben.
Sony Music, Warner Music und weitere Verlage haben vor einem Bundesgericht in Nordkalifornien Klage gegen Anthropic eingereicht. Neben dem Unternehmen werden auch CEO Dario Amodei und Mitgründer Benjamin Mann persönlich als Beklagte benannt.
"Dr. Amodei hat diese Rechtsverletzungen durch Herrn Mann und andere Mitarbeiter von Anthropic ausdrücklich angeordnet, gebilligt, kontrolliert und vorsätzlich veranlasst", heißt es in der 48-seitigen Klageschrift. Die Kläger sprechen von "einem der größten und offenkundigsten laufenden Diebstähle geistigen Eigentums in der Geschichte".
Die Klage betrifft musikalische Kompositionen, also Liedtexte, Noten und teilweise Bearbeitungen. Tonaufnahmen und Masterrechte sind offenbar nicht Gegenstand des Verfahrens. Faktisch konzentrieren sich die Vorwürfe zu Scraping, KI-Training und Claude-Ausgaben fast vollständig auf Lyrics. Die Kläger fordern bis zu 150.000 US-Dollar Schadensersatz pro verletztem Werk sowie bis zu 25.000 US-Dollar pro Verstoß gegen Vorschriften zum Schutz von Copyright-Management-Informationen, also das unrechtmäßige Entfernen von Urheberrechtshinweisen.
Anthropic wies die Anschuldigungen zurück. "Wir sind mit den Behauptungen der Verlage nicht einverstanden und beabsichtigen, uns vor Gericht entschieden zu verteidigen", teilte das Unternehmen mit.
Kläger haben gute Aussichten auf Erfolg
Es ist nicht das erste Mal, dass Anthropic wegen mutmaßlicher Piraterie vor Gericht steht. Im September 2025 einigte sich das Unternehmen auf den größten Urheberrechtsvergleich in der US-Geschichte: 1,5 Milliarden Dollar an Autoren und Verlage für die Nutzung raubkopierter Bücher fürs KI-Training.
Der Knackpunkt: Bei diesem Vergleich war nicht das KI-Training mit urheberrechtlich geschützten Daten ausschlaggebend, sondern deren illegale Beschaffung. Genau hier setzt auch die Sony-Warner-Klage an.
Anthropic soll mindestens sieben Millionen Bücher aus den Piratenbibliotheken LibGen und PiLiMi per Torrent heruntergeladen haben. Die Klage behandelt das Torrenting als eigenständige Urheberrechtsverletzung, unabhängig davon, ob die Werke direkt in ein kommerzielles Claude-Modell eingeflossen sind.
Darüber hinaus soll Anthropic Liedtexte von lizenzierten Plattformen wie MusixMatch und LyricFind ohne Zustimmung der Verlage und entgegen den Nutzungsbedingungen gescrapt haben. Auch der Download von Datensätzen wie Books3, The Pile und Common Crawl wird beanstandet, da diese unautorisierte Inhalte enthalten sollen. Zusätzlich wirft die Klage Anthropic vor, gebrauchte Bücher, darunter Songbooks und Notensammlungen, gescannt und dabei zerstört zu haben.
Synthetische Daten als Schlupfloch?
Neben der Datenbeschaffung greifen die Kläger auch Anthropics Umgang mit den getorrenteten Inhalten im Trainingsprozess an. Anthropic bestreite öffentlich, die LibGen- und PiLiMi-Bücher direkt zum Training kommerzieller Claude-Modelle verwendet zu haben. Laut Klageschrift hänge diese Bestreitung jedoch davon ab, wie Anthropic "Training" definiere.
Die Kläger behaupten, Anthropic habe mindestens ein kommerzielles Claude-Modell mit synthetischen Daten trainiert, die von einem nicht-kommerziellen Modell erzeugt wurden, das seinerseits auf LibGen- und PiLiMi-Texten trainiert worden sei. Zudem habe Anthropic ein solches Modell genutzt, um einem kommerziellen Claude-Modell Reinforcement-Feedback zu geben. Das volle Ausmaß solle das Beweisverfahren offenlegen.
Im November 2025 hatte das Landgericht München in einem Verfahren der GEMA gegen OpenAI entschieden, dass urheberrechtlich geschützte Liedtexte bereits in den Modellparametern als Vervielfältigung gelten und deren Ausgabe durch Chatbots eine rechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung darstellt. Die Richter sahen die Verantwortung bei den Modellbetreibern, nicht bei den Nutzern.
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