Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte Meta wegen eines Datenlecks aus dem Jahr 2021 verklagt. Es handelte sich um eine Sammelklage, für die ihr euch immer noch bei Interesse ins Klageregister eintragen lassen könnt. Am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg hat das Gericht nun seine Zuständigkeit erkennen lassen und angeregt, dass die Verbraucherschützer und Meta sich auf einen Vergleich einigen sollten.
So wies das Gericht laut einer Pressemeldung des Verbraucherzentrale Bundesverbands insbesondere Meta auf vorhandene Vergleichschancen hin. Die Verbraucherschützer haben parallel dazu Offenheit signalisiert. In den nächsten Wochen soll sich entscheiden, ob ein Vergleich zustande kommt oder ob es zum Europäischen Gerichtshof geht. Denn an den hat das Hamburger Gericht offenbar einige Fragen, um den Fall und seine Grundlagen zu klären.
Als Hintergrund: 2021 gelangten wegen eines Datenlecks Namen, Telefonnummern, teils E-Mail-Adressen sowie Wohnorte und Angaben zum Beziehungsstatus von Millionen Facebook-Nutzern frei ins Netz. Darauf basiert die Sammelklage der Verbraucherzentrale gegen Meta (Aktenzeichen 11 VKI 1/24). Mehr als 27.000 Menschen haben sich bisher angeschlossen.
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3 weeks ago
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