Rabatte nur mit App: Gerichtsurteil lässt Supermärkte zunächst gewähren

1 month ago 18

Supermärkte teilen ihre Kunden meistens in zwei Klassen ein: diejenigen, die ihre jeweilige App nutzen, und den Pöbel, der es wagt, sich dem zu verwehren. Wer die App nutzt, teilt seine wertvollen Einkaufsdaten mit dem jeweiligen Anbieter und erhält als Gegenleistung ein paar Brosamen (= Rabatte). Wer auf seine Privatsphäre Wert legt, muss für viele Produkte mehr zahlen, weil ihm Angebote entgehen, die sicherlich früher im regulären Prospekt gewesen wären. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte deswegen gegen den Discounter Netto geklagt, muss jetzt jedoch eine Niederlage verknusen.

So hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Bamberg (Az. 3 UKl 16/25 e) eine Klage auf Unterlassung des vzbv abgewiesen (via Tagesspiegel). Die Verbraucherschützer hatten argumentiert, dass Netto mit seinen App-Rabatten Menschen mit Behinderungen sowie Kinder und Senioren diskriminiere. Das sah das Gericht anders und ließ deswegen auch keine Revision zu. Allerdings kann der vzbv noch eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Das Urteil ist deswegen aktuell auch bisher nicht rechtskräftig.

Stein des Anstoßes war übrigens ein Netto-Prospekt, in welchem der Discounter mit einem App-Rabatt von „15 % auf Alles“ geworben hatte. Die Verbraucherschützer sahen da eine Diskriminierung, das Gericht jedoch nicht. Es argumentierte, Netto stelle seine App frei allen Menschen ab einem Alter von 14 Jahren zur Verfügung. Auf individuelle Fähigkeiten oder Vorlieben einzelner könne und müsse die Kette dann nicht mehr eingehen.

Obendrein sah das Gericht den Fall nicht so klar wie die Verbraucherschützer: Sehbehinderte etwa hätten durch die App sogar bessere Möglichkeiten, mit Angeboten umzugehen, als mit einem simplen Druckerzeugnis bzw. Prospekt. Der vzbv ist wiederum von dem Urteil enttäuscht und will sein weiteres Vorgehen prüfen. Rechtsstreitigkeiten um App-Rabatte gibt es dabei in Deutschland so einige. Etwa geht der vzbv auch gegen Rewe vor, weil man die Bonus-Rabatte in der App als intransparent bewertet, solange nicht die Endpreise zu erkennen sind. Hier konnte man bereits einen Etappensieg erzielen. Rewe ist aber in Berufung gegangen.

Meine Meinung: App-Rabatte sind im Grunde ein psychologischer Trick. Die Supermärkte täuschen aus meiner Sicht exklusive und attraktive Rabatte vor, die ihr vor wenigen Jahren aber schlichtweg ohne Kleingedrucktes in den Angebotsprospekten frei vorgefunden hättet. Heute müsst ihr dafür mit euren Kundendaten bezahlen, sodass sich die Lage eindeutig zu Ungunsten der Verbraucher entwickelt hat.

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