OpenAI kassiert vor Gericht Niederlage gegen die Gema

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OpenAI - Logo des Unternehmens

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OpenAI, das Unternehmen hinter ChatGPT, Sora und Co., hat vor dem Landgericht München eine Niederlage kassiert. So war die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, besser bekannt als Gema, gegen den KI-Anbieter vorgegangen. Stein des Anstoßes war der Umgang mit insgesamt neun Songs von deutschen Künstlern. Man wollte aber auch Grundsätzliches zum Themenkomplex künstlich Intelligenz und Urheberrecht geklärt wissen.

Unter den beanstandenden Songs waren Lieder wie „Atemlos“ von Helene Fischer, „Männer“ von Herbert Grönemeyer und „Über den Wolken“ von Reinhard Mey. Im Falle der Klage gegen OpenAI ging es nicht um die Musik, sondern um die Verwendung der Texte (via Süddeutsche). So hatte OpenAI die Texte offenbar zum Training seiner KI-Modelle verwendet. Die Gema hat das als Urheberrechtsverletzung gewertet und vom Landgericht München I auch recht bekommen.

Nachweisen konnte man die Verwendung der Texte, da ChatGPT sie bei Anfragen exakt bzw. weitgehend identisch ausgeben konnte. OpenAI soll es laut dem Urteil jetzt unterlassen, die Songtexte zu speichern und für seine KI-Modelle zu verwenden. Auch soll Schadensersatz fließen. Das Unternehmen soll überdies genauere Informationen über die Nutzung der Lyrics herausrücken. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und es ist sehr wahrscheinlich, dass OpenAI in Berufung gehen wird.

OpenAI vs. Gema: Rechtsstreit dürfte bis zu höchsten Instanz gehen

Man rechnet damit, dass sowohl OpenAI als auch die Gema den Rechtsstreit bis in die höchste Instanz treiben werden, wenn keine außergerichtliche Einigung erzielt wird. So könnte ein rechtskräftiges Urteil nämlich weitreichende Signalwirkung haben – auch für die Verwendung von Literatur, journalistischen Texten und mehr für generative KI. Derzeit herrscht da eine Wildwest-Mentalität und die KI-Anbieter nehmen sich in der Regel frei alles her, was im Web zu finden ist.

Das Ziel der Gema ist es, dass KI-Anbieter erst eine Lizenz erwerben müssen, wenn sie urheberrechtlich geschützte Inhalte verwenden. So will man die Rechte der Urheber schützen, die man vertritt – und an denen natürlich auch die eigenen Einnahmen hängen.

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