[English]Die Datenschutzorganisation noyb hat am 17. Juli 2025 DSGVO-Beschwerden gegen AliExpress, TikTok und WeChat eingereicht. Alle drei Tech-Unternehmen haben es versäumt, Auskunftsersuchen gemäß Artikel 15 DSGVO nachzukommen.
Auskunftsersuchen nicht beantwortet
noyb hat an alle drei Tech-Unternehmen ein Auskunftsersuchen gemäß Artikel 15 DSGVO gestellt. Die Datenschutzorganisation wollte wissen, wie die chinesischen Firmen mit persönlichen Daten umgehen. Das ist bei den meisten großen Tech-Firmen kein Problem, da diese in großem Stil DSGVO-Auskunftsersuchen automatisiert bearbeiten können. Meist existiert sogar eine Funktion zum Herunterladen der eigenen Daten für die Benutzer.
Bezüglich der von noyb gestellten DSGVO-Auskunftsersuchen ging dies aber bei den drei genannten chinesischen Firmen in die Hose. noyb schreibt, dass sich weder TikTok noch AliExpress die Mühe gemacht haben, den Betroffenen alle Daten gemäß Artikel 15 DSGVO zur Verfügung zu stellen.
- TikTok übermittelte nur einen Teil der Daten in einer unstrukturierten Form, die unmöglich zu verstehen war.
- AliExpress stellte eine defekte Datei zur Verfügung, die nur einmal geöffnet werden konnte.
- WeChat hingegen ignorierte die Anfrage der beschwerdeführenden Person einfach gänzlich.
Die Beschwerdeführer schickten TikTok und AliExpress eine Reihe von Folgefragen, um den Unternehmen eine weitere Chance zu geben. Anstatt die fehlenden Daten nachzuliefern, wiederholten beide Unternehmen lediglich den Inhalt ihrer Datenschutzrichtlinien ohne jegliche individuelle Informationen, so noyb. Dies machte es den Beschwerdeführern oder Beschwerdeführerinnen unmöglich zu überprüfen, ob ihre Daten im Einklang mit der DSGVO verarbeitet wurden.
Kleanthi Sardeli, Datenschutzjuristin bei noyb sagt dazu: "Tech-Unternehmen lieben es, so viele Daten wie möglich über ihre Nutzer:innen zu sammeln – weigern sich aber vehement, ihnen vollen Zugang im Einklang mit dem EU-Recht zu geben. Die DSGVO stellt klar, dass Unternehmen ihren Nutzer:innen konkrete Informationen über die von ihnen verarbeiteten Daten geben müssen. Nur weil sie viele Anfragen bekommen, heißt das nicht, dass sie Informationen verweigern dürfen."
Nach EU-Recht sind Datentransfers in Länder außerhalb der EU nur dann zulässig, wenn das Zielland den Datenschutz nicht untergräbt. Da chinesische Gesetze den Behördenzugriff auf persönliche Daten nicht einschränken, können EU-Daten realistischerweise nicht geschützt werden.
noyb hatte im Januar 2025 rechtliche Schritte gegen TikTok, AliExpress, SHEIN, Temu, WeChat und Xiaomi wegen unrechtmäßiger Datentransfers nach China eingeleitet. Im Laufe des Verfahrens haben SHEIN, Temu und Xiaomi den Beschwerdeführern zusätzliche Informationen zur Verfügung gestellt. TikTok, AliExpress und WeChat haben unterdessen weiterhin gegen die DSGVO verstoßen.
noyb hat deshalb drei Beschwerden bei den Datenschutzbehörden in Belgien, Griechenland und den Niederlanden eingereicht. TikTok, AliExpress und WeChat haben gegen Artikel 12 und 15 DSGVO verstoßen. Wir fordern die Unternehmen deshalb auf, die Auskunftsersuchen der Beschwerdeführer:innen zu erfüllen. Wir schlagen den Datenschutzbehörden außerdem die Verhängung einer administrativen Geldstrafe vor, um ähnliche Verstöße in Zukunft zu verhindern. Diese Strafe kann bis zu 4 % des Jahresumsatzes betragen. Für AliExpress könnte das zum Beispiel € 147 Millionen ausmachen (Jahresumsatz von € 3,68 Milliarden).
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