Neue Regeln für Updates und Reparaturen

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Stand: 01.11.2026, 13:43 Uhr

Von: Marcel Reich

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Ein neues Ökodesign-Gesetz verschärft seit November 2026 die Regeln für Smartphones, Software-Updates und Reparaturen. Herstellern drohen bei bestimmten Verstößen bis zu 100.000 Euro Bußgeld.

Ein neues Ökodesign-Gesetz verschärft seit November 2026 die Regeln für Smartphones, Software-Updates und Reparaturen. Herstellern drohen bei bestimmten Verstößen bis zu 100.000 Euro Bußgeld. © Zacharie Scheurer/dpa

Seit 1. November gelten strengere Regeln für Smartphones und Haushaltsgeräte. Bei bestimmten Updates drohen Herstellern bis zu 100.000 Euro Bußgeld.

Kassel – Das Smartphone wird nach einem Update plötzlich langsamer, die Waschmaschine lässt sich kaum reparieren oder für den Fernseher gibt es keine Ersatzteile mehr: Solche Probleme können Verbraucher teuer zu stehen kommen. Seit diesem Sonntag, 1. November 2026, gelten in Deutschland neue Regeln, die Hersteller stärker in die Verantwortung nehmen. Bei bestimmten Verstößen gegen Ökodesign-Vorgaben drohen ihnen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

Grundlage ist das neue Ökodesign-Gesetz, das zusammen mit Änderungen bei der Energieverbrauchskennzeichnung in Kraft tritt. Es soll sicherstellen, dass Geräte tatsächlich so langlebig, sparsam und reparierbar sind, wie es die europäischen Vorschriften verlangen. Besonders interessant ist dabei eine Regelung, die viele Smartphone-Besitzer unmittelbar betrifft: Auch Software-Updates dürfen die Leistung eines Produkts nicht beliebig verschlechtern.

Neues Ökodesign-Gesetz: Wenn Software-Updates Geräte schlechter machen

Wer ein älteres Smartphone besitzt, kennt möglicherweise das Problem: Nach einer Aktualisierung reagiert das Gerät träger, Programme benötigen länger zum Starten oder bestimmte Funktionen arbeiten nicht mehr wie gewohnt. Eine solche Verschlechterung ist allerdings nicht automatisch ein Gesetzesverstoß.

Die europäische Ökodesign-Verordnung enthält ausdrücklich Vorgaben zur Leistungsverschlechterung durch Software- und Firmware-Updates. Bei Produkten, für die die entsprechenden Anforderungen gelten, dürfen Aktualisierungen die Leistung nicht über die rechtlich zulässigen Grenzen hinaus beeinträchtigen. Ausnahmen sind möglich, wenn Kunden einer bestimmten Verschlechterung vor dem Update ausdrücklich zustimmen.

Eine entscheidende Einschränkung bleibt: Selbst mit Zustimmung dürfen Updates nicht dazu führen, dass ein Produkt die beim Inverkehrbringen geltenden Ökodesign-Anforderungen nicht mehr erfüllt.

Das neue deutsche Gesetz schafft die Grundlage, Verstöße gegen diese Vorgaben zu sanktionieren. Paragraf 17 verpflichtet Hersteller, Bevollmächtigte und Importeure zur Einhaltung der EU-Regeln. In Verbindung mit Paragraf 18 können bei bestimmten Verstößen gegen die Update-Vorschriften bis zu 100.000 Euro Bußgeld verhängt werden.

Ein Smartphone, das nach einer Aktualisierung langsamer erscheint, löst deshalb nicht automatisch eine Strafe aus. Entscheidend sind die konkreten Produktvorgaben und der nachweisbare Verstoß.

Hersteller müssen Ersatzteile und Reparaturen ermöglichen

Auch bei Reparaturen werden die Regeln in Deutschland verschärft durchgesetzt. Für viele Geräte bestanden bereits europäische Vorgaben zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Reparaturinformationen. Doch laut Bundeswirtschaftsministerium fehlten bislang teilweise ausreichende Möglichkeiten, Verstöße dagegen zu sanktionieren.

Diese Lücke soll das neue Gesetz schließen. Hersteller müssen fachlich kompetenten Reparaturbetrieben im Rahmen der jeweiligen Produktvorgaben Zugang zu Ersatzteilen und technischen Informationen ermöglichen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch kleinere Handwerksbetriebe und nicht gewerbliche Reparaturinitiativen davon profitieren.

Das könnte die Abhängigkeit von herstellereigenen Werkstätten verringern. Denn wenn unabhängige Reparaturdienste an Ersatzteile und Informationen gelangen, haben Verbraucher mehr Möglichkeiten, ein defektes Gerät reparieren zu lassen, statt ein neues zu kaufen.

Eine kostenlose Reparatur garantiert das Gesetz allerdings nicht. Auch gelten nicht für sämtliche Produkte dieselben Anforderungen.

Smartphones: Fünf Jahre Updates und sieben Jahre Ersatzteile

Wie weit die europäischen Regeln bereits gehen, zeigt das Beispiel Smartphone. Für neu in der EU auf den Markt gebrachte Modelle gelten seit dem 20. Juni 2025 konkrete Ökodesign-Vorgaben.

Hersteller müssen bestimmte wichtige Ersatzteile noch mindestens sieben Jahre nach dem Ende des Verkaufs eines Modells bereitstellen. Dazu zählen je nach Gerät und Vorgaben beispielsweise Akkus und Displays. Auch die Lieferfristen sind geregelt: Ersatzteile müssen grundsätzlich innerhalb von fünf bis zehn Arbeitstagen verfügbar sein.

Hinzu kommt eine Mindestversorgung mit Betriebssystem-Updates über fünf Jahre nach dem Ende des Inverkehrbringens eines Modells. Damit soll verhindert werden, dass technisch noch funktionierende Geräte allein wegen fehlender Softwareunterstützung vorzeitig ersetzt werden müssen.

Die Regeln gelten allerdings nicht rückwirkend für sämtliche alten Smartphones. Entscheidend sind insbesondere der Zeitpunkt des Inverkehrbringens und die jeweils anwendbare Produktverordnung.

Auch Waschmaschinen, Fernseher und Heizungen betroffen

Der Anwendungsbereich reicht weit über Smartphones hinaus. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums existieren bereits für mehr als 30 Produktgruppen Ökodesign-Anforderungen. Dazu gehören unter anderem Waschmaschinen, Fernseher, Lichtquellen, Heizkessel, Wärmepumpen und technische Anlagen.

Dabei geht es nicht überall um dieselben Pflichten. Bei Haushaltsgeräten spielen beispielsweise Energie- und Wasserverbrauch sowie Ersatzteilversorgung eine Rolle. Bei anderen Produkten stehen technische Effizienz oder bestimmte Haltbarkeitsanforderungen im Mittelpunkt.

Auch die bekannten Energielabel werden stärker kontrolliert. Händler müssen die vorgeschriebenen Angaben korrekt darstellen – unabhängig davon, ob ein Produkt im Geschäft oder im Internet verkauft wird.

Bei schwerwiegenden Verstößen drohen Unternehmen nicht nur Bußgelder. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie außerdem bis zu drei Jahre von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Bundesregierung rechnet mit Einsparungen für Verbraucher

Die Bundesregierung verbindet mit den verschärften Regeln auch finanzielle Vorteile. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums sparten europäische Haushalte durch bestehende Ökodesign- und Energiekennzeichnungsvorgaben im Jahr 2024 im Durchschnitt rund 317 Euro. Grundlage dafür sind vor allem geringere Energie- und Wasserkosten sowie die längere Nutzung von Produkten.

Die Summe ist allerdings keine Prognose für zusätzliche Einsparungen durch das neue deutsche Gesetz. Sie beschreibt die geschätzten Vorteile der bereits bestehenden europäischen Vorschriften.

Für Verbraucher lohnt sich deshalb beim Neukauf ein genauer Blick auf die Angaben zur Reparierbarkeit und Haltbarkeit. Bei Smartphones und Tablets zeigt das EU-Energielabel inzwischen neben der Energieeffizienz auch Informationen zur Akkulebensdauer, Widerstandsfähigkeit und Reparierbarkeit. Ein QR-Code führt zur europäischen Produktdatenbank EPREL.

Was Verbraucher jetzt konkret beachten sollten

Wer ein neues Smartphone oder Haushaltsgerät kauft, sollte nicht allein auf den Anschaffungspreis achten. Wichtig sind auch die Dauer der Softwareunterstützung, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und die Möglichkeit einer Reparatur.

Wird ein Gerät nach einem Update auffällig langsam oder funktioniert nicht mehr richtig, sollten Nutzer die Veränderung dokumentieren, Informationen zum Update sichern und sich zunächst an den Anbieter wenden. Ob ein Verstoß gegen Ökodesign-Vorgaben vorliegt, lässt sich nicht allein aus einem Geschwindigkeitseindruck ableiten. (Quellen: Bundeswirtschaftsministerium, EU) (mare)

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