LG: Keine Schufa-Werbung bei ImmoScout24

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Immobilienportale für Wohnungssuchende dürfen keine Werbung für den kostenpflichtigen Bonitätscheck der Auskunftei Schufa machen. Das entschied das Landgericht Berlin und gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt, wie dieser am Donnerstag mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – das beklagte Unternehmen, die Immobilien Scout GmbH, legte Berufung ein.

Das Portal Immobilienscout24 bewarb den Bonitätscheck der Schufa zum Preis für 29,95 Euro laut vzbv folgendermaßen: „Immer häufiger verlangen Vermieter schon bei der Besichtigung einen Schufa-Bonitätscheck. Weisen Sie Ihre Zuverlässigkeit bei uns einfach nach.“ Besonders in großen Städten mit geringem Wohnungsangebot sei die Schufa-Auskunft „ein wichtiger Bestandteil“ der Bewerbungsunterlagen.

Anbieter dürfen Wohnungsnot nicht ausnutzen

Damit entstand aus Sicht der Verbraucherschützer der Eindruck, dass Vermieter schon bei der Wohnungsbesichtigung eine Bonitätsauskunft von Mietinteressenten verlangen dürfen. „Das ist nicht der Fall“, betonte der vzbv. Angesichts des Wohnraummangels vor allem in Großstädten würden viele Wohnungssuchende die Unterlagen dennoch bereits zur Besichtigung mitbringen.

Das Landgericht Berlin untersagte dem Portal außerdem, personenbezogene Daten der Nutzerinnen und Nutzer ohne wirksame Rechtsgrundlage zu verarbeiten. Nach der Registrierung konnten sie in einem mit „Selbstauskunft“ überschriebenen Formular Informationen eingeben, etwa die Beschäftigungsart oder das Nettoeinkommen. Laut Gericht fehlte es an einer freiwilligen und unmissverständlichen Einwilligung durch die Nutzer. Auf der Webseite gab es dem vzbv zufolge den Hinweis: „Die digitale Selbstauskunft von Immobilienscout24 ist sicher, datenschutzkonform und hilft dem Anbieter, sich ein besseres Bild von Ihnen zu machen.“

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