Landgericht Berlin: Facebooks Freunde-Finder und Werbeprofile rechtswidrig

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Das Landgericht Berlin hat Meta mal wieder in die Schranken gewiesen. Nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands steht fest, dass die Freunde-Finder-Funktion in der durchleuchteten Form rechtswidrig ist. Wer sein Adressbuch hochlädt, übermittelt dabei zwangsläufig Daten von Personen, die gar nicht bei Facebook angemeldet sind. Das Gericht stellte klar, dass diese Verarbeitung von Daten Unbeteiligter ohne Rechtsgrundlage erfolgt und damit unzulässig ist. Meta darf solche Informationen von Nicht-Nutzern also nicht auf den eigenen Servern verarbeiten.

Gleichzeitig kassierte Meta eine Schlappe beim Thema Werbung. Es ist dem Unternehmen untersagt, ohne ausdrückliche Zustimmung Nutzungsprofile der Mitglieder für personalisierte Anzeigen zu erstellen. Die Richter sahen hier vor allem das Gewinninteresse im Vordergrund, für die eigentliche Vertragserfüllung – also die Bereitstellung des sozialen Netzwerks – sei diese umfassende Auswertung nicht nötig.

Nicht mit allen Punkten kamen die Verbraucherschützer durch. Der Vorwurf, Meta würde Profile von nicht registrierten Besuchern der Facebook-Webseiten erstellen, galt als nicht ausreichend belegt. Auch bei der Abfrage sensibler Daten wie politischer Einstellung oder Gesundheit sahen die Richter die eingeholten Einwilligungen als konkret genug an. Die Geschichte ist damit noch nicht zu Ende, denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Meta hat Berufung beim Kammergericht Berlin eingelegt, und auch die Gegenseite will bezüglich der abgewiesenen Punkte weitermachen. Der Rechtsstreit läuft ursprünglich schon seit 2018 und nahm erst durch eine BGH-Entscheidung zur Klagebefugnis im Februar 2025 wieder Fahrt auf.

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