KI-Chatbots können laut EuGH-Gutachten Urheberrecht verletzen

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KI-Chatbots können laut EuGH-Gutachten Urheberrecht verletzen

Das Thema sorgt auch immer wieder in den Comments hier für Diskussionen: Ab wann verletzt künstliche Intelligenz Urheberrechte? Rechtlich gibt es da noch viel Klärungsbedarf. Denn während die Konzerne das Internet und entsprechende Inhalte eher als Selbstbedienungsladen betrachten, sehen Websitebetreiber, Künstler und Verlage das Thema häufig polar entgegengesetzt. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) setzt sich derzeit mit rechtlichen Fragen rund um KI und Urheberrecht auseinander. Ein erstes Gutachten könnte bereits eine Richtung aufzeigen.Zählpixel

Hintergrund ist eine Klage aus Ungarn. Der Presseverlag Like Company betreibt in dem Land mehrere Nachrichtenportale. Man wirft konkret Google vor, dass dessen KI-Tool Gemini sich bei geschützten Inhalten des Verlags bedient habe, um die Texte dann widerrechtlich zu vervielfältigen bzw. öffentlich zugänglich zu machen. Doch das zuständige Gericht in Budapest richtete dann ein Ersuchen an den EuGH, um wesentliche Fragen zu beantworten. Somit soll zwar am Ende in Ungarn eine Entscheidung fallen, diese soll aber auf den Vorgaben des EuGH basieren.

Das Gutachten spielt dabei dem Verlag in die Hände. Es kommt zur rechtlichen Bewertung, dass KI-Chatbots durchaus unter bestimmten Umständen die Urheberrechte verletzen können, wenn sie Nutzern Informationen zur Verfügung stellen, die sie aus Presseartikeln extrahiert haben. Da es sich hier um das erste Verfahren am EuGH zu generativer KI handelt, könnte die finale Beurteilung am Ende für viele Gerichtsurteile zur Richtschnur werden. Zu beachten ist aber, dass das aktuelle Gutachten des Generalanwalts Maciej Szpunar nicht für die Richter am EuGH bindend, sondern nur ein Anstoß ist.

Viele Details geben den Ausschlag

Am Ende hängt es aber von vielen spezifischen Faktoren ab, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung durch die KI, in diesem Fall eben Google Gemini, vorliegt. Ausschlaggebend ist z. B., ob das Tool unter Umgehung technischer Maßnahmen auf einen Artikel zugegriffen hat, also eine Paywall umgangen wurde. Auch betont der Generalanwalt, dass dabei nicht generell die berichteten Tatsachen geschützt seien, sondern nur die "spezifische Ausdrucksform" der jeweiligen Veröffentlichungen. Denn am Ende dürfe man den Verlagen ja kein Monopol auf bestimmte Nachrichten gewähren.

Entscheidend ist dann auch, ob die KI in ihrer Antwort die Ausdrucksform des Artikels in einer erkennbaren Form wiederverwende - und zwar in einer Weise, die dem Leser den Anlass nimmt, noch den Originaltext aufzurufen (via Comdirect). Ihr seht also schon, es ist eher schwierig, nachzuweisen, dass da etwas nicht koscher gelaufen ist.

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