Intransparente Werbepreise: Lidl einigt sich mit der Verbraucherzentrale

10 months ago 10

Lidl hat einen Rechtsstreit mit der Verbraucherzentrale beigelegt. Durch eine außergerichtliche Einigung vermeidet das Unternehmen eine Verhandlung. Gegenstand der Auseinandersetzung waren Vorwürfe bezüglich intransparenter Preisangaben in der Werbung des Discounters. Nicht zu verwechseln mit der App-Geschichte.

Die Verbraucherzentrale hatte Klage eingereicht, da sie in der Werbepraxis von Lidl einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung sah. Im Zentrum der Kritik stand die unterschiedliche Behandlung von Kunden mit und ohne Lidl-Kundenkarte, die über eine App genutzt wird. Zwar erhalten App-Nutzer häufig Preisvorteile oder zusätzliche Produkte, doch die Kommunikation dieser Vorteile in Werbemitteln wurde als unklar beanstandet.

Ein konkreter Anlass für die Klage war die Bewerbung von Lammlachsen. Der in der Werbung prominent dargestellte Preis galt ausschließlich für Nutzer der Lidl-App. Der reguläre Preis, den Kunden ohne App-Nutzung zahlen mussten, war lediglich klein und durchgestrichen neben dem Aktionspreis aufgeführt – das ist ja schon etwas blöd realisiert. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale führte diese Darstellung nicht zu der gebotenen Preisklarheit, sondern verursachte Verwirrung bei den Konsumenten. Sie bemängelte das Fehlen von Transparenz.

Long story short: Noch vor dem Verhandlungstermin erzielten die beiden Parteien eine Einigung. Lidl hat sich darin verpflichtet, künftig in sämtlichen gedruckten Werbeprospekten bei allen beworbenen Produkten den für alle Kunden gültigen Gesamtpreis sowie den Grundpreis deutlich und unmissverständlich anzugeben. Übrigens: Die Problematik unklarer Preisdarstellung bei Kundenkarten-Angeboten betrifft nicht nur Lidl. Nach Angaben der Verbraucherzentrale laufen derzeit vergleichbare Verfahren gegen Penny und Rewe.

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