Weniger Sonderfahrten und fast ein Drittel weniger Prüfungsfragen: Das Bundesverkehrsministerium will den Weg zum Führerschein erleichtern.
Aktualisiert am 11. Februar 2026, 11:25 Uhr
Eine Arbeitsgruppe des Bundesverkehrsministeriums hat weitreichende Reformvorschläge für die Fahrschulausbildung vorgelegt. Im Zentrum steht der Abbau von Bürokratie und Vorgaben. Künftig sollten Fahrschulen selbst entscheiden dürfen, ob sie den Theorieunterricht in Präsenz oder digital anbieten, heißt es in dem Entwurf, der der ZEIT vorliegt.
Der Fragenkatalog für die theoretische Prüfung der Klasse B soll demnach um knapp 30 Prozent reduziert werden, von bisher 1.169 auf rund 840 Fragen. Zudem entfallen zahlreiche Dokumentationspflichten wie der Ausbildungsnachweis und die formale Feststellung der Prüfungsreife.
Auch bei der praktischen Ausbildung sind dem Entwurf zufolge zahlreiche Änderungen geplant. So wird die Zahl der verpflichtenden Sonderfahrten deutlich gekürzt: Für die Klassen bis 7,5 Tonnen, darunter der klassische Pkw-Führerschein, ist künftig nur noch je eine Unterrichtseinheit für Überland-, Autobahn- und Nachtfahrt vorgeschrieben. Die Prüfungszeit orientiert sich am EU-Minimum von 25 Minuten Fahrzeit. Fahrsimulatoren dürfen künftig bei allen Klassen eingesetzt werden.
Experimentierklausel nach österreichischem Vorbild
Nach österreichischem Vorbild sollen Fahranfänger einen Teil ihrer Ausbildung mit Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen absolvieren können. Voraussetzung für die sogenannte Experimentierklausel sind eine bestandene Theorieprüfung und sechs Pflichtstunden in der Fahrschule. Anschließend müssen die Bewerber 1.000 Kilometer unter Aufsicht eines "Laienausbilders" zurücklegen. Dieser muss den Führerschein seit mindestens sieben Jahren besitzen und darf höchstens einen Punkt in Flensburg haben. Während der Übungsfahrten soll für beide eine strikte Alkoholgrenze von 0,1 Promille gelten. Die Regelung ist zunächst auf fünf Jahre befristet und wird wissenschaftlich evaluiert.
Im vergangenen Jahr war erneut eine große Zahl an Fahrschülerinnen und Fahrschülern durch die Prüfung gefallen. Zahlen aus dem aktuellen Datenreport des TÜV-Verbands zeigen, dass 44 Prozent an der Theorieprüfung und 37 Prozent an der praktischen Prüfung scheiterten.
Auskunftspflicht über Durchschnittskosten entfällt
Um Verbrauchern den Preisvergleich zu erleichtern, müssen Fahrschulen ihre Gebühren künftig vierteljährlich an das Verkehrsministerium melden. Vergleichsportale sollen diese Daten abrufen und aufbereiten können. Die durchschnittlichen Gesamtkosten oder Anzahl der Fahrstunden müssen nicht mehr gemeldet werden. Zusätzlich sollen die Technischen Prüfstellen Erfolgsquoten der praktischen Prüfungen je Fahrschule veröffentlichen.
Die Reform betrifft auch die Fahrlehrerausbildung. Theoretische Inhalte dürfen weitgehend digital vermittelt werden, die Vorgaben für Fort- und Weiterbildungen werden flexibler. Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer müssen sich künftig an mindestens drei Tagen innerhalb von vier Jahren fortbilden. Die regelmäßige behördliche Überwachung von Fahrschulen soll dagegen entfallen; Kontrollen erfolgen künftig nur noch anlassbezogen. Mit der Öffnung der Qualifikationsanforderungen für Fahrprüfer hofft das Ministerium zudem, die Wartezeiten auf Prüfungstermine zu verkürzen.



