Wer ein fremdes Foto per KI in einen Comic verwandelt, verletzt nicht automatisch das Urheberrecht. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Beschluss vom 2. April 2026 (Az. I-20 W 2/26) entschieden. Geklagt hatte eine Tierfotografin, die Unterwasserbilder von Hunden anbietet. Ein früherer Kooperationspartner hatte ihr Foto eines tauchenden Hundes in eine KI-Software geladen und die comicartige Abbildung auf seiner Webseite veröffentlicht.
Das Originalfoto (links) und die KI-Comic-Abwandlung (rechts), die laut Gericht legitim ist. | Beschluss vom 2. April 2026 (Az. I-20 W 2/26)Das Gericht wies die Beschwerde gegen die Ablehnung der einstweiligen Verfügung zurück. Die KI-Abbildung übernehme nicht die schutzfähigen Elemente wie Bildausschnitt, Perspektive, Belichtung und Schärfe. Motiv und Thema seien nicht geschützt. Das OLG stützt sich dabei auf ein aktuelles EuGH-Urteil, wonach es auf die wiedererkennbare Übernahme konkreter kreativer Elemente ankommt, nicht mehr auf den Gesamteindruck.
Grundsätzlich stellte das OLG klar, dass KI-Erzeugnisse nur dann urheberrechtlich geschützt sind, wenn der Mensch erkennbar kreative Entscheidungen trifft. Die bloße Auswahl eines KI-Vorschlags oder allgemein gehaltene Prompts reichen nicht aus. Damit bestätigt das Gericht frühere Urteile aus Frankfurt und aus Bayern, die zudem internationale Ansichten wie die des US Copyright Office widerspiegeln.
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