Das Landgericht München hat gegen OpenAI entschieden. Geklagt hatte die GEMA – es geht um Liedtexte von Helene Fischer und mehr.
(Bild: Zolnierek/Shutterstock.com)
10:41 Uhr
Lesezeit: 1 Min.
Von
- Eva-Maria Weiß
- dpa
Im Streit um die Nutzung von Songtexten hat der ChatGPT-Betreiber OpenAI eine Niederlage gegen die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA hinnehmen müssen. Das Landgericht München entschied zugunsten der klagenden GEMA, dass der US-Konzern bei neun bekannten Liedern – von "Atemlos" bis "Männer" – Urheberrechte verletzt habe.
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(emw)



