Unter welchen Voraussetzungen ist das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Inhalten zulässig? Während die Frage derzeit in ganz Europa Gerichte beschäftigt, schaffen die Anbieter längst technologische Fakten. Doch die Überarbeitung der 2019 auf den Weg gebrachten und umstrittenen DSM-Richtlinie, mit der eine Ausnahme für KI-Training in die Urheberrechtslage hineingeschrieben wurde, wird noch auf sich warten lassen. Der Zeitplan der EU-Kommission sieht vor, dass 2026 geprüft wird, welcher Handlungsbedarf besteht – und dann gegebenenfalls Reformvorschläge in den langen EU-Verhandlungsprozess eingebracht werden. Anfang August sollen externe Beratungsfirmen der EU-Kommission für ihren Evaluationsbericht die notwendigen Grundlagen zuliefern – anschließend würde diese die sorgfältig auswerten und dann mögliche Gesetzesänderungen vorschlagen.
Aus Sicht der Abgeordneten im Europaparlament ist das aber erstens viel zu spät und zweitens die derzeitige Lage kein Zustand, der so bleiben kann. Kommende Woche wird daher im Plenum am Straßburger Sitz der Volksvertretung aller 450 Millionen EU-Bürger über einen sogenannten Initiativbericht des deutschen CDU-Rechtspolitikers Axel Voss abgestimmt – der eine Vielzahl Vorschläge enthält, was jetzt besonders dringend zu tun wäre. Es gehe um eine „pragmatische Lösung“ zwischen KI-Anbietern und Urhebern, sagt Axel Voss.
Einer der wesentlichen Kernpunkte des Vorschlags: In Zukunft soll es klare Standards geben, wie die Anbieter signalisieren können, was mit urheberrechtlich geschützten Inhalten möglich ist. Die sogenannte Text-and-Data-Mining-Schranke für das Urheberrecht gilt nämlich nur, wenn die Urheber nicht maschinenlesbar widersprochen haben. „Für ein Businessmodell die TDM-Ausnahme zu nutzen, um daraus ein Konkurrenzprodukt zu erstellen, war niemals die Idee des Gesetzes“, sagt Axel Voss.
Vorgaben für Maschinenlesbarkeit zentral
Doch um diesen Punkt, die Maschinenlesbarkeit, drehen sich viele der juristischen Streitigkeiten: Wie, in welchem Format und mit welchen Signalen genau kann eine Nutzung erlaubt oder verweigert werden? Der Bericht, der im Januar schon im Rechtsausschuss von Politikern aller Parteien, mit Ausnahme des rechten Randes einstimmig gefasst wurde, sieht hier klare Vorgaben vor. Es solle eine Verantwortung für jeden geben, seine Werke zu kennzeichnen, unter welchen Bedingungen diese sodann für KI-Training nutzbar seien, erklärt Voss.
„Wenn wir die Text-und-Data-Mining-Regelung einfach abschaffen würden, dann würden alle KI-Modelle in Europa in eine ganz tiefe Rechtsunsicherheit fallen“, warnt der SPD-Abgeordnete Tiemo Wölken. Aber da, wo die Urheberrechtsrichtlinie zu kurz fasse, etwa bei Transparenz und Vergütung, da brauche es einen zusätzlichen Rahmen.
Treuhänder könnte Nutzung prüfen
Um herauszufinden, wie Werke genutzt wurden, braucht es aber eine Möglichkeit, die tatsächliche Nutzung durch Anbieter wie OpenAI, Anthropic, Suno, ForestLabs oder Mistral auch nachzuvollziehen. Die Abgeordneten des Rechtsausschusses sehen hier sowohl technische Möglichkeiten wie etwa das Watermarking, aber auch die eines unabhängigen und unparteiischen Treuhänders wie etwa das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Der könnte dann für die Urheber die Angaben der KI-Betreiber prüfen, ohne dass ein direkter Einblick gewährt werden müsste.
Maßgeblich für eine zeitnahe faire Vergütung sei, dass gute kollektivrechtliche Einigungen erzielt würden, sind sich der Sozialdemokrat Wölken und der Christdemokrat Voss einig. Sprich: Anbieter und Verwertungsgesellschaften müssten für die konkreten Fragen eine Lösung herbeiführen. Doch das scheint derzeit in weiter Ferne zu liegen – und die KI-Anbieter haben nicht nur viel Wagniskapital, sondern auch jede Menge Geduld, da der Druck auf sie überschaubar ist.
Europaabgeordnete: KI-Kannibalisierung bedroht Nachrichtenmedien
Wie groß der Druck auf die Urheberseite ist, zeigt sich an einem anderen Punkt: durch die KI-Zusammenfassungen bei Suchmaschinen und die Suchnutzung von KI-Chatbots verändern sich die Nutzerströme immer stärker weg von klassischen Medienanbietern. Aus Nutzerlieferanten werden Sackgassen, mit Informationen jener, die nun abgeschnitten werden. „Auf dem Spiel steht nichts Geringeres als die Lebensfähigkeit von Nachrichtenmedien“, sagt der SPD-Europaabgeordnete Tiemo Wölken. Eine Klarstellung, dass Leistungsschutzrechte für Presse auch für KI-Nutzung gelte, ist dabei nur eine der Forderungen.
Wölken verlangt von der EU-Kommission zudem, mit höchster Priorität zu prüfen, ob Chatbots und KI-Elemente in Suchmaschinen den Anforderungen von Digital Markets Act und Digital Services Act unterliegen würden und ist sich dabei mit Axel Voss einig: Er sehe die Gefahr, dass auch die Berichterstattung über das tagtägliche Geschehen immer stärker durch KI-Lösungen intransparent und womöglich interessengeleitet gesteuert werde. „Wir können es uns nicht leisten, jahrelang an Gesetzen zu tüfteln“, warnt der CDU-Politiker, der den Bericht federführend verantwortet hat.
Welche Folgen der Voss-Bericht tatsächlich haben kann, bleibt offen. Denn anders als auf nationaler Ebene kann das Europaparlament Gesetze nicht allein auf den Weg bringen – das Anfangsvorschlagsrecht liegt bei der EU-Kommission, die sich dann mit Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten einigen muss. Dieser Prozess dauert selbst im kürzestmöglichen Fall mehrere Monate. Und könnte damit schon mit der regulären DSM-Überarbeitungsmöglichkeit zeitlich zusammenfallen.
(mho)



