Führerschein-Umtausch: Wer 2026 dran ist

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Autobahn / Symbolbild

Bis 2033 soll in der EU Schluss sein mit grauem Lappen, rosa Pappe und den alten Varianten der Plastikkarte. Hintergrund ist die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie: Alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in einen einheitlichen EU-Führerschein getauscht werden. Ziel: ein einheitliches Format mit besserer Fälschungssicherheit, regelmäßiges Foto-Update, saubere Datensätze in den Behörden.

Wichtig ist erst einmal zu klären, ob der eigene Lappen überhaupt betroffen ist. Entscheidend ist das Ausstellungsdatum. Bei Kartenführerscheinen steht das vorne im Feld 4a. Alles, was ab dem 19. Januar 2013 ausgegeben wurde, läuft schon im neuen System.

Diese Führerscheine sind zwar nicht mehr unbegrenzt gültig, dafür aber klar geregelt: Gültigkeit 15 Jahre, danach wird erneuert, allerdings ohne neue Prüfung, es geht um das Dokument, nicht um die Fahrerlaubnis an sich.

Anders sieht es bei Führerscheinen aus, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Hier gibt es in Deutschland einen Stufenplan. Letzter Termin für alle Alt-Führerscheine ist der 19. Januar 2033. Bis dahin muss der alte Schein durch die neue EU-Plastikkarte ersetzt sein. Wer zu spät dran ist, riskiert ein Problem bei einer Kontrolle, auch wenn die eigentliche Fahrerlaubnis nicht automatisch weg ist.

Der Stufenplan unterscheidet zwei Gruppen. Bei Führerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, ist das Ausstellungsjahr ausschlaggebend. Wer einen Führerschein aus den Jahren 1999 bis 2001 hat, muss bis zum 19. Januar 2026 tauschen. Für Scheine aus 2002 bis 2004 läuft die Frist bis 19. Januar 2027. Für die Jahre 2005 bis 2007 ist der 19. Januar 2028 gesetzt. Wer einen Schein von 2008 hat, muss bis 19. Januar 2029 ran, 2009 bis 19. Januar 2030, 2010 bis 19. Januar 2031, 2011 bis 19. Januar 2032. Führerscheine vom Jahr 2012 bis zum 18. Januar 2013 können bis spätestens 19. Januar 2033 getauscht werden. Eine Sonderrolle gibt es für Fahrer mit Geburtsjahr vor 1953: Für sie gilt unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins pauschal der 19. Januar 2033 als letzte Frist.

Bei älteren Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 zählt dagegen nicht das Jahr auf dem Dokument, sondern das Geburtsjahr des Fahrers. Wer vor 1953 geboren wurde, hat Zeit bis 19. Januar 2033. Jahrgänge 1953 bis 1958 hatten die Frist 19. Januar 2022, die ist damit längst durch. Für Geburtsjahre 1959 bis 1964 war der 19. Januar 2023 das Ende der Schonfrist, Jahrgänge 1965 bis 1970 mussten bis 19. Januar 2024 tauschen. Wer 1971 oder später geboren ist und noch einen alten Pappschein hat, war bis zum 19. Januar 2025 dran. Wer da noch nichts gemacht hat, sollte sich nicht auf ewige Kulanz verlassen.

Kurzform:

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Praktisch läuft der Tausch über die Führerscheinstelle, meist bei der Stadt oder beim Landkreis. Üblich sind aktuelles Passfoto, alter Führerschein und Ausweis. Es handelt sich nicht um eine neue Fahrprüfung, sondern um einen Dokumententausch. Die eigentliche Fahrerlaubnis bleibt gleich, nur das Papier beziehungsweise die Karte ändert sich. Sinnvoll ist es, die eigene Frist rechtzeitig zu checken, bevor Urlaubsfahrt oder Mietwagenbuchung mit einem veralteten Lappen kollidieren.

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